Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Amt der Oö. Landesregierung Abt. Kinder- und Jugendhilfe ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites:
Das Amt der Oö. Landesregierung Abt. Kinder- und Jugendhilfe orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)) vereinbar. An der Zielerreichung wird gearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die Animation des Headerbildes auf der Startseite ist eine stumme Videodatei, für dessen bewegte Illustration es keine gleichwertige Medienalternative gibt, da die Textalternative nicht ein gleichwertiges Ansichtserlebnis bietet. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.1 (Alternativen für Audiodateien und stumme Videos) nicht vollständig erfüllt.
Auf der Website befinden sich nicht ausgezeichnete Fremdwörter, komplizierte Formulierungen und Abkürzungen. Gendern wird nach den Vorgaben des Landes Oberösterreichs mit Doppelpunkt dargestellt. Damit wird auf eine neutrale Formulierung verzichtet, die für Screenreader leichter ausgebbar ist. Die geringe Auffälligkeit des Doppelpunkts im Vergleich zum Stern erschwert auch die Wahrnehmbarkeit für sehbehinderte Menschen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.1 (Lesbarkeit) nur teilweise erfüllt.
- Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen sukzessive anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente sukzessive auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Broschüren, Dokumente, Formulare und Videos von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich des Amts der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.04.2025 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseiten. Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 15.04.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen:
Feedback zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf dieser Website: Meldung einer Barriere auf der Website
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon +43 732 / 7720 / 123 45
Fax +43 732 / 7720 / 123 456
E-Mail: kjh.post@ooe.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde: Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon +43 732 / 7720 / 117 68
Fax +43 732 / 7720 / 211 796
E-Mail: as.post@ooe.gv.at
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen
Die Website www.kjh-ooe.at wurde im April 2025 erstmalig veröffentlicht. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für April 2026 geplant.