Magistrat Linz
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4041 Linz
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kinder- und Jugendhilfe erfolgt auf gesetzlicher Grundlage gemäß Art. 13 f. Datenschutz-Grundverordnung und umfasst die Bearbeitung, Dokumentation und Verrechnung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in den gesetzlich vorgesehenen Bereichen unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und des Datenschutzes.
Ihre Daten werden von der für Sie örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfe beim Amt der Oö. Landesregierung oder oö. Bezirksverwaltungsbehörde gespeichert.
Damit wir zum Beispiel
Im Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014 ist genau geregelt, welche Daten wir speichern. Das sind insbesondere
Wenn sich jemand Sorgen um ein Kind macht, dann müssen Sie die erforderlichen Auskünfte geben und notwendige Dokumente und Daten vorlegen
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgabe 10 Jahre bzw. bei voller Erziehung und Adoption 50 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit (bzw. bei Hilfen für junge Erwachsene jeweils nach dem Ende der Hilfeleistung). Anschließend – nach Ablauf der organisationsrechtlichen Aufbewahrungsfristen – werden die Daten dem Oö. Landesarchiv übergeben.
Im Einzelfall übermitteln wir Daten an andere Kinder- und Jugendhilfeträger, Einrichtungen oder Personen, die in der Beratung, Begutachtung oder Betreuung tätig sind – sofern dies im Interesse der Kinder und Jugendlichen liegt. Im Anlassfall gehen Daten auch an Gerichte oder die Staatsanwaltschaft. Bei einem internationalen Bezug (z.B. einer grenzüberschreitenden Betreuung oder Adoption) kann auch eine Übermittlung in Drittländer erfolgen.
Sie können Auskunft verlangen, ob und welche Daten von Ihnen gespeichert sind.
Auskünfte können wir Eltern und anderen mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen dann erteilen, wenn weder persönliche Interessen Dritter noch öffentliche Interessen dem entgegenstehen. Bei Auskünften gegenüber Kindern und Jugendlichen ist außerdem zu berücksichtigen, ob dies aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes zumutbar ist. Ein Recht auf Akteneinsicht oder Hinausgabe von Kopien ist mit dem Auskunftsrecht nicht verbunden.
Unrichtige Daten werden von uns berichtigt – auch darauf haben Sie ein Recht. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich dazu bitte direkt an die für Sie örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe.
Wir gehen sorgsam mit personenbezogenen Daten um, beteiligen die Betroffenen und berücksichtigen gesetzliche Verschwiegenheitspflichten. Dabei werden wir von unserem Datenschutzbeauftragten unterstützt:
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4020 Linz Kudlichstraße 41
Telefon: +43 732 / 69 38 / 26 10
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Für Beschwerden ist die Österreichische Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) zuständig.