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SuSA – Schulsozialarbeit

Illustration eines Vaters, der mit seiner Tochter ein Buch liest.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

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Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

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Probleme in der Schule

Kinder verbringen einen großen Teil ihres Tages in der Schule, hier finden sie ihre Freunde und hier werden auch Konflikte und Sorgen sichtbar. Nicht alle diese Probleme können in der Schule gelöst werden. Schulsozialarbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe bieten Kindern und Jugendlichen sowie Eltern und Lehrkräften Unterstützung an, wenn diese sie brauchen. 

Was ist SuSA?

SuSA bedeutet Schule und Sozialarbeit. Sozialarbeiter:innen sind zu bestimmten Zeiten als Ansprechpersonen in der Schule vor Ort und stehen für die Anliegen und Sorgen der Schüler:innen sowie von Lehrkräften und Eltern zur Verfügung. 

Das Angebot von SuSA ist kostenlos, freiwillig und vertraulich. 

Wie kann ich SuSA erreichen?

Die Kontaktdaten und Anwesenheiten von SuSA sind in der Schule ausgehängt. Auch die Lehrkräfte wissen darüber Bescheid. 

Erwachsene nehmen am besten telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit den Sozialarbeiter:innen auf. Kinder können sich während der Anwesenheiten persönlich an SuSA wenden oder auch über den SuSA-Postkasten in der Schule eine Nachricht an SuSA schreiben.

Ein junges lächelndes Mädchen sitzt in der Schule und hat einen Stift und Blatt Papier in der Hand. Es zeigt jemandem das Geschriebene. Im Hintergrund ist die Schulklasse unscharf zu sehen.

Sozialarbeit in der Schule

Mit welchen Themen kann man zu SuSA kommen?

Grundsätzlich kann man sich mit allen Themen an SuSA wenden. Manchmal empfehlen die Mitarbeiter:innen auch andere Personen oder Stellen, die zuständig oder spezialisiert sind. 

Kinder und Jugendliche suchen oft die Unterstützung von SuSA, wenn es Dinge gibt, die sie traurig, ängstlich oder auch wütend machen. Dabei kann es sich sowohl um etwas handeln, das in der Schule passiert ist als auch zuhause in der Familie. Zum Beispiel sind das Konflikte oder andere Situationen, die sie überfordern. 

Eltern werden durch Beratung und Hilfe unterstützt, wenn sie Fragen zur Erziehung haben oder dazu, wie sie ihr Kind gut begleiten und unterstützen können. Wenn sich Lehrkräfte Sorgen um ein Kind machen, weil es durch Situationen zuhause oder auch durch den Schulbesuch belastet ist, wenden sie sich ebenfalls an SuSA, wenn dies nicht durch schulinterne Ressourcen bewältigt werden kann. 

An meiner Schule gibt es keine SuSA ...

SuSA arbeitet an über 200 Pflichtschulen in Oberösterreich. Auch wenn kein SuSA in ihrer Schule ist, können Eltern und Kinder unter Umständen Unterstützung von SuSA erhalten. Wenden Sie sich dazu an die Kinder- und Jugendhilfe in Ihrem Bezirk. 

Darf SuSA einfach so mit einem Kind sprechen?

Ein erstes Gespräch mit dem Kind durch SuSA kann auch ohne das Wissen der Eltern stattfinden. Eltern werden dann informiert, wenn ein Kind regelmäßig zu SuSA kommt. Die Perspektive und die Zusammenarbeit mit den Eltern sind sehr wichtig, um eine Veränderung für das Kind zu ermöglichen. 

Was passiert, wenn mein Kind mit SuSA spricht?

In den ersten Gesprächen klärt sich, ob das Kind mehr Unterstützung und eine Betreuung durch SuSA benötigt. Wenn ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht, ist eine über SuSA hinausgehende Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe notwendig. Oft löst sich ein Problem auch schon mit wenigen Gesprächen, dann finden auch keine weiteren Kontakte mehr statt. 

Wie finden die Gespräche statt?

Nach der Kontaktaufnahme mit SuSA wird gemeinsam vereinbart, wie Gespräche am besten stattfinden können. Das ist in der Schule, zuhause oder in anderen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel der Bezirkshauptmannschaft, möglich. 

Für Kinder ist es oft am leichtesten, wenn die Gespräche in der Schule stattfinden. Meist ist dies in Absprache mit der Lehrkraft und dem Kind während den Unterrichtszeiten der Fall – sofern dadurch für das Kind keine schulischen Nachteile entstehen.

Können SuSAs auch nach Hause kommen?

Um Gespräche für Eltern und Kinder möglichst unkompliziert zu gestalten, werden auch Hausbesuche angeboten – wenn das für die Familie in Ordnung ist.  

Ein Kind wird gemobbt. Kann die SuSA hier helfen?

Nicht jeder Konflikt unter Kindern ist als Mobbing einzuordnen. Wenn in einer Klasse über einen längeren Zeitraum und systematisch beschämt, erniedrigt, beleidigt und ausgegrenzt wird, spricht man von Mobbing. So eine gruppendynamische Situation lässt sich in der Regel nicht im Rahmen der Möglichkeiten von SuSA lösen – auch wenn SuSA oft die erste Anlaufstelle ist. 

Wichtig ist, dass Lehrpersonen und die Schulleitung Bescheid wissen und gemeinsam ein Plan entwickelt wird, wie die Kinder vor Mobbing geschützt werden, damit sich alle in der Schule wohl fühlen. 

Ein Kind wurde suspendiert. Kann man sich damit an SuSA wenden?

Bei Suspendierungen wird in der Regel die Familiensozialarbeit der Kinder- und Jugendhilfe durch die Schule bzw. die Bildungsdirektion informiert und wird unter Umständen die Familie kontaktieren. Wenn SuSA davor bereits mit dem Kind oder Jugendlichen gearbeitet hat, können auch  während der Suspendierung Kontakte stattfinden. Eine umfassende Betreuung durch SuSA während dieser Zeit ist nicht vorgesehen. 

Ist die Zusammenarbeit mit SuSA freiwillig?

Die Zusammenarbeit ist freiwillig, sie kann auch jederzeit beendet werden. Wenn den Lehrkräften oder SuSA Umstände bekannt werden, die eine Gefährdung des Kindeswohles vermuten lassen (körperliche oder sexuelle Gewalt, schwere Vernachlässigung), ist die Kinder- und Jugendhilfe zur Abklärung des Hilfebedarfs verpflichtet. 

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

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+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

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+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
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Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

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+43 7722 / 803 / 603 61

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Bezirkshauptmannschaft Freistadt
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4240 Freistadt

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Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
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4810 Gmunden

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Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

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+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
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Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

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+43 7582 / 685 / 653 41

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Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

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+43 732 / 694 14 / 664 74

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Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

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+43 7262 / 551 / 674 29

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Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

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+43 7752 / 912 / 683 61

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Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

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+43 7289 / 8851 / 694 20

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Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

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+43 7712 / 3105 / 705 11

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Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

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+43 7252 / 523 61 / 713 45

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Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

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Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

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Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

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