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Care Leaver

Illustration zweier Kinder, die auf einer Karte Orientierung suchen.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

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Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

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Auf eigenen Beinen stehen

Care Leaver sind junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer sozialpädagogischen Einrichtung betreut wurden und nun in ein eigenständiges Leben starten. Dieser Übergang soll möglichst gut begleitet sein.

Eigenständig werden

Die Unterstützung der KJH geht in der Regel bis zur Volljährigkeit, also bis zum 18. Geburtstag. Manchmal gibt es auch eine Verlängerung – maximal bis 21. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen junge Menschen also fit sein, um sich selbst um alle Angelegenheiten ihres Lebens zu kümmern.

Und da gibt es vieles zu organisieren: Eine leistbare Wohnung, ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz, ein regelmäßiges Einkommen, Anträge auf Beihilfen oder Förderungen, usw. Auch das Umfeld ist plötzlich völlig anders: In der eigenen Wohnung ist man alleine, wenn man abends heimkommt oder ins Wochenende startet. Auch seine sozialen Kontakte muss man sich also neu gestalten. 

Die Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben dauert seine Zeit. Deshalb gibt es in der Betreuung meist nach Beendigung der Schulpflicht schon erste Überlegungen in Richtung selbstständiges Wohnen. 

Junger Mann mit Rucksack geht nachdenklich eine Straße entlang
Beratungsgutschein

Wenn der Alltag fordert

Auch bei guter Vorbereitung überrascht einen das Leben mit Geschichten, die man vorher nicht geplant hat. Die Heizung streikt und die Wohnung bleibt kalt. Eine Firma geht pleite und der Arbeitsplatz ist weg. Eine ungewollte Schwangerschaft kündigt sich an, eine Beziehung geht zu Ende. Situationen, manchmal sogar Lebenskrisen, in denen man guten Rat braucht. 

Um dir in schwierigen Situationen eine Anlaufmöglichkeit zu bieten bekommen Care Leaver nach Beendigung der Vollen Erziehung einen Beratungsgutschein.

Wie funktioniert der Gutschein?

Wie bekomme ich den Gutschein?

Für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die zuvor in voller Erziehung betreut wurden.  

Du bekommst den Beratungsgutschein nach Ende der vollen Erziehung von deinem Sozialarbeiter oder deiner Sozialarbeiter/in. Wenn die Übergabe beim Abschlussgespräch nicht möglich war, erhältst du den Gutschein auch über die Koordinatorin von Moverz.

Wie viel Beratung gibt es? Was kostet das?

Der Beratungsgutschein gilt für 20 Beratungsstunden im Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung. Bei Bedarf erhältst du einen zweiten Gutschein. Die Beratungsstunden sind kostenlos. 

Wo kann ich den Gutschein einlösen?

Bei den folgenden mobilen Einrichtungen kannst du deinen Beratungsgutschein einlösen:

  • at.FAM – aufsuchende therapeutische Familienhilfen
  • Diakonie Zentrum Spattstraße
  • Lebensraum Heidlmair
  • Mobilis
  • MoFaH – Mobile Familienhilfe
  • mopäd
  • Soziale Initiative Gemeinnützige GmbH
  • STI – OÖ. Verein zur Förderung sozialpädagogischer und therapeutischer Initiativen
  • Verein Hilfe für Kinder und Eltern
  • VSG – Verein für Sozial- und Gemeinwesenprojekte Linz

Was darf ich besprechen?

Du kannst zur Beratung kommen, ohne vorher Kontakt mit deinem/deiner früheren Sozialarbeiter:in aufzunehmen. Es gibt auch keine inhaltlichen Vorgaben. Du kannst besprechen, was dir am Herzen liegt.

Platz da!?

In unserem Podcast ist auch Platz für die Erfahrungen von jungen Erwachsenen, die einige Zeit in einer sozialpädagogischen WG oder in einer Pflegefamilie gelebt haben. Sie berichten, wie sie die Begleitung ins Erwachsenwerden erlebt haben. 

  • Madeleine erzählt von ihrem Aufwachsen in einer Pflegefamilie und wie sie nach wie vor unterstützt wird. Folge 2
  • Antonia zieht mit 15 in eine WG der Kinder- und Jugendhilfe und lebt mittlerweile ganz selbstständig. Folge 8

zum Podcast

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 60 476

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

Telefon:
+43 7942 / 702 62 341

E-Mail:
kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 792 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 653 41

E-Mail:
bh-ki.post@ooe.gv.at

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 2830

E-Mail:
kjh@mag.linz.at

Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 694 14 664 74

E-Mail:
bh-ll.post@ooe.gv.at

Perg

Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

Telefon:
+43 7262 / 551 674 29

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Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

Telefon:
+43 7752 / 912 683 61

E-Mail:
bh-ri.post@ooe.gv.at

Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

Telefon:
+43 7289 / 8851 694 20

E-Mail:
bh-ro.post@ooe.gv.at

Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

Telefon:
+43 7712 / 3105 705 11

E-Mail:
bh-sd.post@ooe.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

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+43 7252 / 523 61 713 45

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Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

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Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

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Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

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Wels-Land

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

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