Eigenständig werden
Die Unterstützung der KJH geht in der Regel bis zur Volljährigkeit, also bis zum 18. Geburtstag. Manchmal gibt es auch eine Verlängerung – maximal bis 21. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen junge Menschen also fit sein, um sich selbst um alle Angelegenheiten ihres Lebens zu kümmern.
Und da gibt es vieles zu organisieren: Eine leistbare Wohnung, ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz, ein regelmäßiges Einkommen, Anträge auf Beihilfen oder Förderungen, usw. Auch das Umfeld ist plötzlich völlig anders: In der eigenen Wohnung ist man alleine, wenn man abends heimkommt oder ins Wochenende startet. Auch seine sozialen Kontakte muss man sich also neu gestalten.
Die Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben dauert seine Zeit. Deshalb gibt es in der Betreuung meist nach Beendigung der Schulpflicht schon erste Überlegungen in Richtung selbstständiges Wohnen.