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Formen der Hilfe

Illustration eines Vaters, der mit seinem Kinde unter dem Regenschirm steht. Es regnet und Wolken sind über ihnen.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

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Mitteilung

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Unsere Unterstützungsangebote

Damit der Alltag wieder gelingt und Kinder in sicheren Lebensbedingungen aufwachsen können, bietet die Kinder- und Jugendhilfe eine breite Palette an Unterstützungsangeboten, die je nach Bedarf individuell mit der Familie vereinbart werden. Der Großteil dieser Unterstützungen wird mobil angeboten, also bei der Familie zuhause.

Schrittweise

Unterstützungen

Mobile Unterstützung

Krisenbetreuung

Sammeln von Sorgen und Gelingendem

Pflegefamilie

Wohngemeinschaft

Ein Mädchen in einem gelben T-Shirt ist unzufrieden. Ihre Eltern und ihre Schwester sitzen im Hintergrund und schauen zu ihr hin.

Erziehungshilfen

Woran wird mit der Familie gearbeitet?

Wenn eine Familie von der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt wird, braucht es dazu immer einen konkreten Plan. Für alle Beteiligten muss klar sein, 

  • was die Kinder- und Jugendhilfe sehen muss, dass sie sich wieder zurückziehen kann,
  • wie die Familie das erreichen kann und
  • wer sie dabei unterstützt. Professionelle Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe ergänzt dazu das persönliche Netzwerk der Familie.

 

Wie schaut eine Betreuung zu Hause aus?

Mobile Betreuung bedeutet, dass jemand regelmäßig zur Familie nach Hause kommt und sie im Alltag unterstützt. Je nachdem, was gebraucht wird, kann das Hilfe bei der Haushaltsführung sein oder auch sozialpädagogische Betreuung. In diesem Fall begleiten ausgebildete Sozialpädagog:innen einzelne Kinder/Jugendliche alleine oder gemeinsam mit der Familie, um gewisse Veränderungen zu erreichen. 

Wenn notwendig, kann auch eine psychotherapeutische Begleitung für Familien oder einzelne Kinder/ Jugendliche organisiert werden.

Von den knapp 7.000 Betreuungen im Jahr 2023 erfolgten mehr als drei Viertel in Form einer mobilen Unterstützung zuhause.

Was ist ein Hilfeplan und was ein Hilfeplangespräch?

Die Kinder- und Jugendhilfe und die Familie erarbeiten und formulieren gemeinsam die erwünschte Zukunft. In einem Hilfeplan werden einige konkrete Ziele festgehalten, an denen die Familie mit ihrem Netzwerk arbeitet. In diesem Netzwerk können Personen aus dem Umfeld wie auch professionelle HelferInnen vertreten sein. Durch den Hilfeplan sind alle informiert und wissen, woran die Kinder- und Jugendhilfe erkennen wird, dass das Kind ausreichend sicher ist. 

In regelmäßigen Hilfeplangesprächen (ca. alle 6 Monate) wird besprochen, was bereits gelungen ist und was noch fehlt, um die Ziele zu erreichen. Wenn ein Kind oder ein/e Jugendliche/r in einer Pflegefamilie oder einer sozialpädagogischen Wohngruppe lebt, nehmen am Hilfeplangespräch auch die Pflegeeltern oder BetreuerInnen teil.

Die Kinder stehen im Zentrum der Arbeit und sind bestmöglich einzubinden. Dies erfolgt altersangepasst und in für sie verständlicher Sprache. 

Muss eine Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angenommen werden?

Wenn lediglich ein Hilfebedarf besteht, kann die Familie selbst entscheiden, ob sie die angebotene Unterstützung in Anspruch nimmt, oder nicht. Wenn jedoch das Wohl des Kindes gefährdet ist, hat das Kind einen Rechtsanspruch auf Erziehungshilfen. Diese Unterstützung ist für die Familie verbindlich. Meist findet sie durch mobile Hilfen zu Hause statt. In manchen Fällen kann es aber notwendig sein, dass das Kind vorübergehend außerhalb der Familie betreut wird. 

Wichtig ist, dass die Familie weiß, was konkret gegeben sein muss, damit das Kind ausreichend sicher aufwachsen kann. In den meisten Fällen gelingt es, dieses Verständnis herzustellen und mit der Familie eine Vereinbarung über die notwendigen Hilfen abzuschließen. Wenn das nicht möglich ist, entscheidet das Gericht. 

Was, wenn mobile Betreuung nicht ausreicht?

Wenn ein Kind zu seinem Schutz nicht mehr zuhause wohnen kann, ist das für die Familie eine besondere Herausforderung. 

Manchmal braucht es Betreuung für eine gewisse Zeit, um Klarheit zu bekommen, wie es weitergehen kann. In solchen Situationen organisiert die Kinder- und Jugendhilfe eine Krisenbetreuung bei einer Krisenpflegefamilie oder in einer Krisen-Wohngruppe

Es gibt aber auch Kinder, die für längere Zeit ein soziales Zuhause brauchen. Für kleine Kinder wird dazu ein Platz in einer Pflegefamilie gesucht. Außerdem gibt es verschiedene Formen von sozialpädagogischen Wohngruppen, in denen sich geschulte Fachkräfte um die Kinder und Jugendlichen kümmern.

Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt in solchen Fällen die Pflege und Erziehung der Kinder bzw. Jugendlichen und beauftragt Familien oder Einrichtungen mit der Betreuung (volle Erziehung). Meistens besteht eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern, die von ihnen auch widerrufen werden kann. Ohne die Zustimmung der Eltern entscheidet das zuständige Gericht über das weitere Vorgehen. 

Wie bleibt die Familie in Kontakt?

Der Respekt vor den familiären Beziehungen der Kinder ist ein zentrales Prinzip der vollen Erziehung. Kontakt und Besuche finden üblicherweise regelmäßig statt.

Über Telefon oder Soziale Medien sind Kontakte fast immer möglich. Auch gegenseitige Besuche finden statt und werden individuell geregelt. Es kann sein, dass Eltern in der Wohngemeinschaft übernachten, aber auch längere Besuche der Kinder bei ihrer Familie sind  (vor allem in den Ferien) üblich - sofern nichts dagegen spricht.

Welche Standards gelten in diesen Wohngruppen?

Sozialpädagogische Einrichtungen, die Volle Erziehung anbieten, müssen verbindliche fachliche Standards erfüllen. Diese umfassen Grundhaltungen, die für Fachkräfte in diesem Bereich essenziell sind. Diese Standards sind nicht nur die Grundlage für die behördliche Bewilligung solcher Einrichtungen in Oberösterreich, sondern werden auch regelmäßig durch fachliche Aufsicht kontrolliert. Dadurch soll für die Betreuung der Kinder ein sicherer Rahmen gewährleistet werden.

In der Betreuung dürfen nur Personen arbeiten, die eine fachlich anerkannte Ausbildung für diesen Bereich absolviert haben. Eine gute und professionelle Betreuung baut darauf auf, dass eine verlässliche und konstante Beziehung zwischen den Kindern und Jugendlichen und dem Fachpersonal entsteht. Die sozialpädagogischen Fachkräfte haben hier eine Vorbildfunktion. 

Grundlage für den Aufbau einer gelingenden Betreuungsbeziehung sind Akzeptanz, Verständnis, Verlässlichkeit und Wertschätzung. Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine gewaltfreie Erziehung ist ein unumstößlicher Grundsatz in der Betreuung.

Auch die Gebäude und Räume einer Wohngruppe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der Regel hat jedes Kind ein Einzelzimmer als Rückzugsort für sich. Damit auch die ganze Gruppe gemeinsam zusammenkommen kann, gibt es gemeinsame Ess- und Aufenthaltsräume. In den meisten Fällen sorgt sich ein/e Hauswirtschafter/in um das leibliche Wohl und – wenn‘s geht, gemeinsam mit den Kindern – um den Haushalt.

Der Dienstplan gewährleistet eine Rund-um-die-Uhr Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte. Es muss also immer eine erwachsene Person in der Wohngruppe anwesend sein. Damit auf die unterschiedlichen Tagesabläufe der Kinder gut eingegangen werden kann, müssen untertags zeitweise auch mehrere Betreuungspersonen im Dienst sein (z.B. für schulische Belange, Freizeit und Sport, kreative Tätigkeiten, Sozialkontakte pflegen, Arzt- und Therapietermine, …). 

 Aufgabe der Fachkräfte ist es auch, die Potentiale und Neigungen Kinder und Jugendlichen zu fördern - auch als Basis für eine passende Ausbildungs- und Berufswahl.

An wen können sich Eltern wenden, wenn es mit der Einrichtung nicht gut läuft?

Am besten gelingt Veränderung, wenn alle mit im Boot sind. Dinge, die nicht gut laufen, sollten daher direkt angesprochen werden. Idealerweise wird das Gespräch mit der jeweiligen Fachkraft bzw. deren Vorgesetzten gesucht. 

Eine Möglichkeit ist auch, die zuständige Sozialarbeiterin / den Sozialarbeiter einzubinden, um Schwierigkeiten in der Einrichtung zu klären. Übergeordnete Instanz ist die Kinder- und Jugendhilfe beim Land Oberösterreich.

Darüber hinaus gibt es unabhängige Stellen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft oder die Volksanwaltschaft. 

Moverz

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in WGs

Angeregt durch Beispiele aus anderen europäischen Ländern wurde im Jahr 2015 der Prozess „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen“ in Oberösterreich gestartet. Mittlerweile sind alle stationären Angebote in den Prozess integriert.

Beteiligung bedeutet, dass wir Informationen erhalten, die uns betreffen und wichtig für uns sind. Nur dann können wir uns eine eigene Meinung bilden, nachfragen und unsere Sichtweise zum Ausdruck bringen. Wenn wir mitentscheiden und -gestalten, übernehmen wir schließlich Verantwortung – für uns selbst und für andere.

Genau das gilt auch für die Kinder und Jugendlichen, die in den rund 70 sozialpädagogischen Wohngruppen leben. Gemeinsam mit den sozialpädagogischen Fachkräften arbeiten die Moverz daran, dass Strukturen und Abläufe im WG-Alltag beteiligend gestaltet werden. Und auch die individuelle Hilfeplanung soll so ablaufen, dass die Kinder und Jugendlichen - ihrem Alter entsprechend - gut eingebunden sind. Hilfeplangespräche werden von Jugendlichen und ihren Betreuer:innen gemeinsam vorbereitet, die drei wichtigsten Themen kommen beim Gespräch an erster Stelle. 

Außerdem geht es bei den Moverz um Zusammenarbeit und Vernetzung unter Kindern und Jugendlichen, die in unterschiedlichen Einrichtungen leben. Da wird bei Klausur und Workshops gemeinsam gearbeitet und geplant, bei der Soccer Challenge gemeinsam Fußball gespielt oder beim Beteiligungsfest gemeinsam gechillt. Denn Beteiligung gilt für Dinge des Alltags genauso wie für große, manchmal lebensverändernde Entscheidungen.

Kontakt

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