Häufigkeit und Gestaltung persönlicher Kontakte werden im gemeinsamen Gespräch zwischen Pflegefamilie bzw. sozialpädagogischer Wohngruppe, Herkunftsfamilie und Kinder- und Jugendhilfe vereinbart. Auch die Wünsche des Kindes werden gehört und auf ihre Bedürfnisse wird besonders Rücksicht genommen.
Es kann schwierig sein, diese Kontakte zu pflegen, weil sie Unruhe und Spannungen in den Alltag bringen. Oft lassen diese Kontakte beim Kind den Trennungsschmerz wiederaufleben. Aber Kontakte bringen für alle Beteiligten auch wichtige Vorteile:
- Trotz der räumlichen Trennung bleibt die Beziehung zu den wichtigsten Menschen des Kindes bestehen. Die bestehenden Bindungen können so erhalten bleiben.
- Kinder und Eltern erleben, dass sie füreinander wertvoll sind, dass sie nicht vergessen wurden.
- Das Kind bekommt ein realistisches Bild von seiner Mutter/seinem Vater und hängt keinen Idealvorstellungen nach. Diese realistische Einschätzung hilft auch bei der Bewältigung der Frage, warum es nicht ständig in seiner Herkunftsfamilie leben kann.
- Das Kind bekommt Klarheit über seine Wurzeln, die wichtig sind für seine Selbstfindung.
Bei schwierigen Umständen kann die Kinder- und Jugendhilfe begleitete Kontakte in die Wege leiten. Wenn Kinder in ihrer Familie schwere seelische, körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben, kann das Gericht auch ein Kontaktverbot aussprechen.