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Infos für Pädagog:innen

Illustration eines Vaters, der mit seinem Kinde unter dem Regenschirm steht. Es regnet und Wolken sind über ihnen.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

Kontakt:

Telefon:

Formular:

Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

mehr dazu
Kooperation ist wichtig!

Die Zusammenarbeit von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule und KJH ist von zentraler Bedeutung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in belasteten Lebenssituationen. Obwohl jedes dieser Systeme unterschiedliche Ziele verfolgt und eigene gesetzliche Aufgaben hat, bietet ihre Kooperation die Möglichkeit, Synergien zu schaffen. Dadurch kann man den individuellen Bedürfnissen der jungen Menschen besser gerecht werden und so nicht nur ihr Wohl sichern, sondern auch ihre persönliche Entwicklung nachhaltig unterstützen.

Wenn ein Kind Probleme hat, für die ein System alleine keine ausreichende Lösung finden kann, ist die Kooperation mit dem anderen Systempartner ganz besonders wichtig. Durch den Austausch von Informationen und Fachwissen können Pädagog:innen und Fachkräfte der KJH gemeinsam individuelle Lösungsansätze entwickeln.

Schritte zur

Zusammenarbeit

Wahrnehmen, Beobachten, Dokumentieren

Unterstützung und Hilfe

intern und extern

Mitteilung

bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Information ans Kind

und an die Erziehungsberechtigten (außer bei akuter Kindeswohlgefährdung)

Ein Mädchen malt ein Bild mit einem Pinsel und sitzt am Esstisch in der Küche.

Warum Prävention wichtig ist

Die Prävention von Entwicklungsrisiken bei Kindern trägt entscheidend dazu bei, ein gesundes Aufwachsen zu fördern. Entwicklungsrisiken können durch verschieden Faktoren entstehen, darunter soziale, emotionale, wirtschaftliche und gesundheitliche Aspekte. Daher ist es wichtig, bereits im Vorfeld von problematischen Entwicklungen Kinder und Jugendliche mit präventiven Angeboten zu unterstützen.

Klarheit bekommen

Vom „komischen Gefühl“ zur konkreten Beschreibung

Signale, Symptome oder möglicherweise unerklärbare Veränderungen im Sozialverhalten, im Leistungsbereich, der Aufmerksamkeit eines Kindes erzeugen ein Gefühl der Sorge.

Oft ist es ein „komisches Gefühl“, das man nicht einordnen kann und in Wellen immer wieder auftritt. Vertrauen Sie Ihrem „Bauchgefühl“. Die Zweifel an der eigenen Wahrnehmung und den damit verbundenen Gefühlen erfahren PädagogInnen ebenso wie die betroffenen Kinder.

Beobachten und Dokumentieren stellen erste wichtige Schritte dar. Verfassen Sie Gedächtnisprotokolle über Verhaltensweisen und Erzählungen des Kindes in seiner eigenen Sprache. Gehen Sie in Austausch mit Kolleginnen und Kollegen über deren Wahrnehmungen. Die Beobachtungshilfe für Pädagog:innen soll eine Unterstützung für Sie sein. Sie stellt relevante Bereiche dar, die bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung beobachtet werden können und kann auch als Grundlage für das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten bzw. für das Gespräch mit der KJH dienen. 

Wie man eine Sorge ansprechen kann

Wenn ein Kind von seinen Sorgen erzählt, ist es wichtig, ihm die Sicherheit zu geben, dass Sie als Vertrauensperson zur Verfügung stehen, ohne es zu drängen. Versprechen Sie dem Kind nur, was Sie auch einhalten können! Sagen Sie es dem Kind, wenn Sie mit seinen Eltern reden müssen oder wenn weitere Personen einzubinden sind.

Im Gespräch mit den Bezugspersonen ist es wichtig, dass Sie mit ihnen über Ihre Beobachtungen und Sorge um das Kind sprechen und Hypothesen und Vermutungen, was geschehen sein könnte, vermeiden – der Druck auf das Kind könnte so noch verstärkt werden. Oft kann durch das offene Ansprechen, z.B. auch durch Vereinbarungen oder den Tipp, sich an eine konkrete Beratungsstelle zu wenden, schon eine deutliche Verbesserung erzielt werden. 

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Interne Unterstützung und Hilfen, wie z.B. Team, Leitung, Supervision, Stützkräfte, Schulpsychologie, Schulärztinnen und -ärzte, Psychologische Fachberatung, tragen dazu bei, dass sich Pädagog:innen mit ihrer Sorge nicht alleingelassen fühlen.

Externe Unterstützung und Hilfe erhalten Sie z.B. in einem Beratungsgespräch mit den zuständigen Sozialarbeiter:innen der KJH oder dem Kinderschutzzentrum Ihrer Region. Wenn Sie nicht sicher sind, wie die Situation zu beurteilen ist oder nicht ausreichend Hinweise vorhanden sind, die eine Mitteilung an die KJH rechtfertigen würden, dann können Sie auch ohne Bekanntgabe der Daten des Kindes die Umstände des Falles besprechen, z.B. zu folgenden Fragen:

  • Was könnte hinter dem Verhalten des Kindes stecken?
  • Ab wann ist die Zuständigkeit der KJH gegeben?
  • Wie könnte eine Zusammenarbeit mit der KJH aussehen?
  • Welche Möglichkeiten und Hilfen gibt es für die Familie, für das Kind?

An vielen Schulen sind SuSA-Schulsozialarbeiter:innen eine gute Ansprechstelle, um über eine Sorge in Bezug auf ein Kind oder eine Familie zu sprechen. 

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

Nicht jeder Hilfebedarf einer Familie bedeutet, dass das Kindeswohl gefährdet ist. In vielen Fällen bietet die Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung an, die für die Familie freiwillig ist. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, hat das Kind einen Rechtsanspruch auf eine sogenannte Erziehungshilfe. Diese ist für die Eltern verbindlich, solange die Gefährdung besteht.

Eine Kindeswohlgefährdung ist im Gesetz folgendermaßen definiert: „(Wenn) Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden (...) oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist.“ Das Wohl eines Kindes kann also auf verschiedenen Ebenen gefährdet sein. Eine Definition des Kindeswohls steht im § 138 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs. 

Mehr Informationen zu Gewalt finden Sie auf unserer Website

 hautnichthin

Anfrage, ohne den Namen des Kindes zu nennen

Lehrkräfte und Fachkräfte der Kinderbetreuungseinrichtungen können sich jederzeit bei der Kinder- und Jugendhilfe informieren, ohne dabei den Namen des betroffenen Kindes oder Jugendlichen zu nennen, wenn...

  • sie sich über ein Kind oder einen Jugendlichen Sorgen machen,
  • sie sich nicht sicher sind, wie die Situation zu beurteilen ist,
  • nicht ausreichend Hinweise vorhanden sind, die eine Meldung rechtfertigen würden.

Dabei können sie die Umstände des Falles besprechen und Informationen bekommen, z.B. zu folgenden Fragestellungen:

  • Was könnte hinter dem Verhalten des Kindes stecken?
  • Ab wann ist die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gegeben?
  • Wie könnte eine Zusammenarbeit zwischen Einrichtung/Schule, Kinder- und Jugendhilfe und Familie aussehen?
  • Welche Möglichkeiten und Hilfen gibt es für die Familie, für das Kind?

Was ist beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung zu tun?

Bestimmte Berufsgruppen, darunter auch Pädagog:innen, sind in diesem Fall zu einer Meldung bzw. Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet. Diese Mitteilungspflicht ist im § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in gesetzlichen Bestimmungen dieser Berufsgruppen (z.B. Schulunterrichtsgesetz, Kinderbetreuungsgesetz) verankert.

Die Mitteilung erfolgt schriftlich über den Dienstweg (Leitung) an die Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich kann auch telefonisch Kontakt mit den Sozialarbeiter:innen der KJH aufgenommen werden. In den beiden Leitfäden zum Download sind die einzelnen Schritte für Elementarpädagog:innen und Lehrkräfte noch einmal zusammengefasst:

Wer soll von der Mitteilung informiert werden?

Im Sinne der Transparenz ist es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten über die Mitteilung und deren Gründe informiert werden. Wenn dabei bereits über die zu erwartenden Schritte der Kinder- und Jugendhilfe gesprochen wird, kann das den Eltern gewisse Ängste nehmen. Bei einer akuten Kindeswohlgefährdung muss sofort gehandelt werden, ohne zuvor mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen!

Im Gespräch mit dem Kind sollte diesem vor allem Struktur und Sicherheit gegeben werden. Sorgen Sie gut für sich, damit Sie dem betroffenen Kind Normalität und Stabilität bieten können. Loben Sie es für den Mut, sich mitzuteilen. Nehmen Sie dem Kind das Gefühl der Mitschuld. Erklären Sie dem Kind, dass Sie Hilfe beiziehen müssen, um es vor weiteren Belastungen beschützen zu können. Geben Sie dem Kind entwicklungsadäquate Informationen über die nächsten Schritte.

Bekomme ich eine Rückmeldung der Kinder- und Jugendhilfe?

Die Schule/Einrichtung sollte jedenfalls die Information erhalten, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe um die Mitteilung kümmert und mit der Familie Kontakt aufnimmt.

Jede Familie hat das Recht, dass ihre Angelegenheiten von der Kinder- und Jugendhilfe vertraulich behandelt werden. Informationen darüber, was genau erhoben wurde und welche Hilfen im konkreten Fall eingesetzt werden, darf die Kinder- und Jugendhilfe nur mit Einverständnis der Betroffenen an Dritte weitergeben. 

Wozu ein Schul- oder Kinderbetreuungs-Bericht?

Damit die Kinder- und Jugendhilfe den Hilfebedarf eines Kindes und seiner Familie abklären kann, braucht sie oft die Einschätzung weiterer Personen, die das Kind oder seine Eltern kennen. Die verschiedenen Sichtweisen helfen, ein klareres Gesamtbild zu bekommen.

Personen und Einrichtungen, für die eine Mitteilungspflicht besteht,  sind dazu verpflichtet, der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen einer Gefährdungsabklärung die erforderlichen Auskünfte über betroffene Kinder und Jugendliche zu erteilen (Mitwirkungspflicht). Konkret bedeutet das, dass die Kinder- und Jugendhilfe  von der Schule, einem Kindergarten oder einer Kinderbetreuungseinrichtung einen Bericht anfordern kann. Die Formulare dazu finden Sie hier zum Download:

Schulbericht Kinderbetreuungs-Bericht

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Unterschiedlichste Workshops zu Sucht und Suchtprävention

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Workshops zu sexueller Bildung und Prävention

Adresse:
Niederreithstraße 33
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 650 031

Öffnungszeiten:
Mo – Fr von 8 – 12 Uhr

E-Mail:
office@pia-linz.at

Website:
pia-linz.at

Workshops zur Bubenarbeit

durch das Zentrum für Familientherapie und Männerberatung

Website:
zentrum-fm.at

Workshops der KiJA – Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ

zu Kinderrechten, Mobbing und Gewaltprävention, Internetnutzung und vielem mehr

Telefon:
+43 732 / 7720 / 140 01

E-Mail:
praeventionsstelle.kija@ooe.gv.at

Website:
kija-ooe.at

Polizeiliche Präventionsarbeit

Jugendprogramme der Polizei zur (Gewalt-)Prävention

Adresse:
Nietzschestraße 33
4021 Linz

Telefon:
+43 591 33 / 403 750

E-Mail:
LPD-O-LKA-Kriminalpraevention@polizei.gv.at

Website:
bundeskriminalamt.at

Workshops Jugendservice

vom Bewerbungstraining über Rauchfreiworkshops bis hin zum Jugendschutzgesetz

Website:
jugendservice.at

Digitaler Kinderschutz

Fachstelle mit Präventionsworkshops, Fortbildung, Fallbesprechungen

E-Mail:
digitalerkinderschutz@saferinternet.at

Website:
Digitaler Kinderschutz