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Sorgen um ein Kind?

Illustration eines Vaters, der mit seinem Kinde unter dem Regenschirm steht. Es regnet und Wolken sind über ihnen.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

Kontakt:

Telefon:

Formular:

Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

mehr dazu
Sorge um Kinder- oder Jugendliche

Manchmal wissen Eltern einfach nicht mehr weiter. Manchmal sind es andere Personen, die sich Sorgen um ein Kind machen. In beiden Fällen kann man sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Die Sozialarbeiter:innen wissen, wo Familien Unterstützung bekommen (z.B. in einer Familienberatungsstelle oder einem Kinderschutzzentrum). Wenn nötig, klärt die Kinder- und Jugendhilfe ab, ob das Kindeswohl gefährdet und ein Hilfebedarf gegeben ist.

Was ist zu tun?

Sorge um das Kindeswohl

Sorgen ansprechen

aufgrund konkreter Beobachtungen

Unterstützung

durch Beratungsstellen

Mitteilung

an die Kinder- und Jugendhilfe

Klärung

Ein kleines Mädchen ist auf der Wiese mit ihrer Mama und hält ihre Hand fest.
Mitteilung

Sie machen sich Sorgen um das Wohlergehen eines Kindes?

Jede Person, die sich Sorgen um das Wohlergehen eines Kindes macht, kann sich damit an die Kinder- und Jugendhilfe wenden, egal ob als Privatperson oder in einem beruflichen Zusammenhang. Das geht entweder telefonisch unter den Kontakten oder mit unserem Online-Formular. 

Gefährdungsmitteilung

Damit ist eine sichere, verschlüsselte Übermittlung gewährleistet. Bedenken Sie bitte, dass ein einfaches E-Mail keine vertrauliche Information sicherstellt, lesen Sie dazu auch unseren Datenschutzhinweis.

Bestimmte Berufsgruppen sind zu einer Meldung bzw. Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet. Diese Mitteilungspflicht ist im § 37 Bundes Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 verankert, aber auch in gesetzlichen Bestimmungen für verschiedene Berufsgruppen (z.B. Schulunterrichtsgesetz, Kinderbetreuungsgesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, ...).

Im § 40 (5) Oö. KJHG 2014 ist außerdem geregelt, dass Personen oder Einrichtungen, die dieser Mitteilungspflicht unterliegen, auch verpflichtet sind, im Rahmen der Abklärung der Kinder- und Jugendhilfe die erforderlichen Auskünfte über die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erteilen.

Weitere Informationen zu den Mitteilungspflichten und ein Formular für eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe finden Sie auch auf gewaltinfo.at. Für die Mitteilung selbst empfehlen wir die Verwendung des Formulars auf unserer Website.

Was macht die Kinder- und Jugendhilfe mit so einer Mitteilung?

Die Kinder- und Jugendhilfe geht jedem Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nach und klärt ab, ob ein Hilfebedarf besteht oder ob das Wohl des Kindes gefährdet ist. Nicht immer erweist sich ein Verdacht als zutreffend. Oft können auch während dem Abklärungsprozess durch Beratung, Empfehlungen oder Interventionen ausreichende Lösungen gefunden werden.

Klärung

Sorgen um ein Kind

Wichtige Fragen

An wen können sich Familien mit ihren Sorgen wenden?

Familienberatungsstellen bieten Beratung und Unterstützung zu den verschiedensten Themen an. Dort weiß man auch, wo einem z.B. bei Schulden, Problemen rund um Wohnen, Arbeit oder Gesundheit geholfen werden kann. Bei Kindern bis drei Jahren ist die Eltern- und Mutterberatung eine gute Anlaufstelle. Wenn es um Gewalt in der Familie geht, bieten sich die Oö. Kinderschutzzentren an.

Mit all diesen Sorgen können Familien sich natürlich auch an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Das ist einfach per Telefon wie auch schriftlich möglich. Die Sozialarbeiter:innen vermitteln weiter und stellen, wenn notwendig, selbst Unterstützung zur Verfügung.

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

Nicht jeder Hilfebedarf einer Familie bedeutet, dass das Kindeswohl gefährdet ist. In vielen Fällen bietet die Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung an, die für die Familie freiwillig ist. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, hat das Kind einen Rechtsanspruch auf eine sogenannte Erziehungshilfe. Diese ist für die Eltern verbindlich, solange die Gefährdung besteht.

Eine Kindeswohlgefährdung ist im Gesetz folgendermaßen definiert: „(Wenn) Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden (...) oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist.“ Das Wohl eines Kindes kann also auf verschiedenen Ebenen gefährdet sein. Mehr Informationen zu Gewalt:

hautnichthin.at

Eine Definition des Kindeswohls steht im § 138 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs: Link zum § 138 ABGB 

Wie können Beobachter:innen ihre Sorgen gegenüber Eltern ansprechen?

Damit bei den Eltern die Sorge um ein Kind nicht als Vorwurf ankommt, ist es hilfreich, wenn man seine Wahrnehmungen für sich sammelt, ordnet und überlegt, bei welcher Gelegenheit und an welchem Ort ein ruhiges Gespräch geführt werden kann. 

In diesem Gespräch wird konkret beschrieben, was im Alltag aufgefallen ist, wie ein Kind sich verhalten hat und warum das Sorgen macht. Vielleicht beschäftigen die Eltern ja ähnliche Gedanken und sie sind erleichtert, dass dies angesprochen wird. Gemeinsam kann man überlegen, wo die Familie Unterstützung bekommen kann.

Geht das auch anonym?

Privatpersonen können sich auch anonym an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Bei Personen, die aufgrund von Wahrnehmungen in ihrer beruflichen Tätigkeit eine Mitteilung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung machen, ist eine anonyme Mitteilung nicht möglich.

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 / 603 61

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

Telefon:
+43 7942 / 702 / 623 41

E-Mail:
kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 792 / 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 / 653 41

E-Mail:
bh-ki.post@ooe.gv.at

Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 694 14 / 664 74

E-Mail:
bh-ll.post@ooe.gv.at

Perg

Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

Telefon:
+43 7262 / 551 / 674 29

E-Mail:
bh-pe.post@ooe.gv.at

Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

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+43 7752 / 912 / 683 61

E-Mail:
bh-ri.post@ooe.gv.at

Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

Telefon:
+43 7289 / 8851 / 694 20

E-Mail:
bh-ro.post@ooe.gv.at

Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

Telefon:
+43 7712 / 3105 / 705 11

E-Mail:
bh-sd.post@ooe.gv.at

Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 523 61 / 713 45

E-Mail:
bh-se.post@ooe.gv.at

Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

Telefon:
+43 732 / 731 301 / 724 81

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Vöcklabruck

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

Telefon:
+43 7672 / 702 / 734 21

E-Mail:
bh-vb.post@ooe.gv.at

Wels-Land

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 618 / 744 49

E-Mail:
bh-wl.post@ooe.gv.at

Kinderschutzzentren

Kinderschutzzentrum Linz

Adresse:
Kommunalstraße 2
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 7816 / 66

E-Mail:
kisz@kinderschutz-linz.at

Website:
kinderschutzzentrum-linz.at

Kinderschutzzentrum „Tandem“

Adresse:
Dr.-Koss-Straße 2
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 671 63

E-Mail:
info@tandem.or.at

Website:
tandem.or.at

Kinderschutzzentrum „Wigwam“

Adresse:
Leopold-Werndl-Straße 46a
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 419 19

E-Mail:
office@wigwam.at

Website:
wigwam.at

Kinderschutzzentrum „Impuls“

Adresse:
Stelzhamerstraße 17
4840 Vöcklabruck

Telefon:
43 7672 / 277 75

E-Mail:
impuls@sozialzentrum.org

Website:
sozialzentrum.org

Kinderschutzzentrum Balance Gmunden

Adresse:
Rinnholzplatz 2-3
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 707 39

E-Mail:
gmunden@institut-balance.at

Website:
institut-balance.at

Kinderschutzzentrum Innviertel

Adresse:
Wertheimerplatz 6 (Schloss Ranshofen)
5282 Ranshofen

Telefon:
+43 7722 / 855 / 501 47

E-Mail:
info@kischu.at

Website:
kischu.at