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Du hast noch Fragen?

Illustration zweier Kinder, die auf einer Karte Orientierung suchen.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

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Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Vielleicht sind noch manche Fragen unbeantwortet. Genau mit dieser FAQ-Sammlung versuchen wir die wichtigsten offenen Fragen rund um die Themen der Kinder- und Jugendhilfe zu beantworten. Wenn etwas immer noch unklar ist, lassen Sie es uns wissen und kontaktieren Sie uns gerne! 

Abklärung

Was geht euch das an, wie ich mit meinem Kind umgehe?

Jedes Kind hat ein Recht darauf, gut umsorgt und geschützt aufwachsen zu dürfen, das steht im Gesetz. Die Anwendung jeglicher Gewalt und das Zufügen körperlichen oder seelischen Leids als „Erziehungsmittel“ sind verboten (dazu gehört auch die „g’sunde Watschn“). 

Es ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft, (dazu gehören Lehrkräfte und Ärzte/Ärztinnen genauso wie Nachbarn, Bekannte, usw.) gemeinsam darauf zu achten, dass dieses Recht für jedes Kind gilt. 

Muss ich Angst haben, dass mir mein Kind weggenommen wird?

Das Bild, dass die Kinder- und Jugendhilfe vor allem Kindesabnahmen vornimmt, stimmt nicht. In den allermeisten Fällen geht es um Beratung und mobile Unterstützung. Nur wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und mobile Hilfe nicht ausreicht, werden Kinder außerhalb der Familie betreut.  

Wie bekomme ich Akteneinsicht?

Eltern oder andere mit der Pflege und Erziehung betraute Personen haben das Recht auf Auskünfte über alle dem Kinder- und Jugendhilfeträger bekannten Tatsachen ihres Privat- und Familienlebens, soweit nicht Interessen der betreuten Kinder und Jugendlichen oder überwiegende persönliche Interessen der Eltern, anderer Personen oder öffentliche Interessen dem entgegenstehen. 

Ein Recht auf Akteneinsicht oder Zurverfügungstellung von Kopien ist damit nicht verbunden.

Erziehungshilfe

Muss ich für die Erziehungshilfe für mein Kind etwas bezahlen?

Eltern sind gegenüber ihrem Kind unterhaltspflichtig. Wenn ihr Kind im Rahmen einer Vollen Erziehung betreut wird, müssen sie daher einen (Teil)Kostenersatz leisten (§ 54 Oö. KJHG 2014). Die tatsächliche Höhe orientiert sich an der Höhe des bemessenen Unterhalts, hängt also ab von den Lebensverhältnissen der Eltern.

Darf ich als Elternteil noch mitentscheiden, wenn mein Kind in Voller Erziehung betreut wird?

In vielen Fällen wird nur die Pflege und Erziehung an die Kinder- und Jugendhilfe übertragen. Damit verbleiben die anderen Rechte, die zur Obsorge gehören (Vermögensverwaltung und Vertretung des Kindes) bei den Eltern. 

Auch wenn die Obsorge zur Gänze übertragen wird, haben Eltern ein Informationsrecht. Das bedeutet, dass sie rechtzeitig von allen wichtigen Angelegenheiten, die ihr Kind betreffen, informiert werden und sie Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern (z. B, Schul- und Berufsfragen, längere Abwesenheiten vom Wohnort, besondere Erfolge oder ernste Erkrankungen).

Wo kann ich mich beschweren?

Wenn es nicht gelingt, sein Anliegen direkt mit den Betroffenen (z.B. mit dem:der Sozialarbeiter:in oder mit der sozialpädagogischen Fachkraft) zu klären, dann  sind deren direkte Vorgesetzte im Bezirk die nächsten Ansprechpartner (Fachteamleitung, Leitende Referent:nnen, Abteilungsleitung, Bezirkshauptleute bzw. Gruppen- oder Einrichtungsleitung).

Übergeordnete Instanz ist die Kinder- und Jugendhilfe beim Land Oberösterreich.

Darüber hinaus gibt es unabhängige Stellen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft oder die Volksanwaltschaft. 

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 / 603 61

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

Telefon:
+43 7942 / 702 / 623 41

E-Mail:
kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 792 / 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 / 653 41

E-Mail:
bh-ki.post@ooe.gv.at

Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 694 14 / 664 74

E-Mail:
bh-ll.post@ooe.gv.at

Perg

Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

Telefon:
+43 7262 / 551 / 674 29

E-Mail:
bh-pe.post@ooe.gv.at

Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

Telefon:
+43 7752 / 912 / 683 61

E-Mail:
bh-ri.post@ooe.gv.at

Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

Telefon:
+43 7289 / 8851 / 694 20

E-Mail:
bh-ro.post@ooe.gv.at

Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

Telefon:
+43 7712 / 3105 / 705 11

E-Mail:
bh-sd.post@ooe.gv.at

Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 523 61 / 713 45

E-Mail:
bh-se.post@ooe.gv.at

Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

Telefon:
+43 732 / 731 301 / 724 81

E-Mail:
bh-uu.post@ooe.gv.at

Vöcklabruck

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

Telefon:
+43 7672 / 702 / 734 21

E-Mail:
bh-vb.post@ooe.gv.at

Wels-Land

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 618 / 744 49

E-Mail:
bh-wl.post@ooe.gv.at