Jedes Kind hat ein Recht darauf, gut umsorgt und geschützt aufwachsen zu dürfen, das steht im Gesetz. Die Anwendung jeglicher Gewalt und das Zufügen körperlichen oder seelischen Leids als „Erziehungsmittel“ sind verboten (dazu gehört auch die „g’sunde Watschn“).
Es ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft, (dazu gehören Lehrkräfte und Ärzte/Ärztinnen genauso wie Nachbarn, Bekannte, usw.) gemeinsam darauf zu achten, dass dieses Recht für jedes Kind gilt.