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Die Kinder- und Jugendhilfe OÖ

Illustration zweier Kinder, die auf einer Karte Orientierung suchen.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

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Mitteilung

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Auftrag und Angebot

Jedes Kind hat ein Recht darauf, alles zu bekommen, was es braucht, um sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln zu können. Dazu gehören die Förderung seiner Fähigkeiten und Neigungen, aber auch der Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung. Der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist im § 1 des Oberösterreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Oö. KJHG 2014) beschrieben. Die beste Form von Kinderschutz sind sichere Eltern, selbstbewusste Kinder und ein tragfähiges soziales Netzwerk.

Zwei Kinder spielen auf einer Wiese. Der kleinere, blonde Junge sitzt am Rücken des größeren Jungen. Beide lachen.

Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Familien

  • Wir beraten und helfen Eltern, damit sie auf die Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen können.
  • Bei Schwierigkeiten in der Familie unterstützen wir bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation durch mobile Hilfen.
  • In akuten Krisen bieten wir Kindern den notwendigen Schutz.
  • Wenn Kinder nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, sorgen wir für entsprechende Betreuung.
  • In Angelegenheiten rund um Obsorge und Unterhalt vertreten wir die Interessen der Kinder und Jugendlichen.

Wofür wir stehen – wie wir arbeiten

Wir bemühen uns, Familien so zu begegnen, wie es sich jede:r von uns wünscht und erwartet, wenn sie oder er (familiär) in eine schwierige Situation gerät und deshalb mit der Kinder- und Jugendhilfe in Kontakt kommt. 

WIR BEMÜHEN UNS Um ...

  • sichere Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in belastenden/gefährdenden Situationen
  • das Finden und Fördern von Netzwerken im Umfeld von Familien, die sie unterstützen
  • nachvollziehbare Information und Beteiligung von Eltern, Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen
  • eine klare, einfache und wertschätzende Sprache, damit alle verstehen, was passiert ist, was die Kinder- und Jugendhilfe von ihnen möchte und was die Ziele und nächsten Schritte sind
  • Kinder altersgerecht einzubinden, damit ihre Stimme und Bedürfnisse gehört werden
  • einen gemeinsam mit der Familie entwickelten Plan, wie Schwierigkeiten bewältigt und die Ziele erreicht werden können
Ein rothaariges Mädchen mit Sommersprossen und einem Zopf schaut interessiert in eine Gruppe von Jugendlichen.
Angebote

Beratungen

Die Kinder- und Jugendhilfe stellt Angebote zur Verfügung, die Familien frei zugänglich sind und Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützen und stärken sollen, z.B.:

Mobile und ambulante Hilfen

Manchmal braucht eine Familie eine ganz auf sie zugeschnittene Hilfe, damit die Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zuhause wieder ausreichend gelingt.

  • Hilfen Alltagsbewältigung zu entlasten Eltern, damit sie sich wieder auf ihre Erziehungsaufgaben und die Beziehung zum Kind konzentrieren können. Das können Personen sein, die bei der Haushaltsführung unterstützen, aber auch Angebote wie Schülerinternate, Nachmittagsbetreuung oder spezialisierte Tagesmütter.
  • Sozialpädagogische Fachkräfte kommen regelmäßig über einen längeren Zeitraum in die Familie und üben mit Eltern und Kindern, wie man miteinander ein gutes Zusammenleben gestaltet.
  • Therapeutische Fachkräfte arbeiten mit den Eltern zuhause daran, mit belastenden oder krisenhaften Lebensumständen zurechtzukommen, Kraft zu schöpfen und neue Perspektiven zu entwickeln.

Stationäre Hilfen

Wenn klar ist, dass ein Kind eine Betreuungsform außerhalb seiner Familie braucht, dann sucht die Kinder- und Jugendhilfe nach einem geeigneten Platz in einer

  • Krisenbetreuung
  • bei Pflegeeltern
  • oder in einer Sozialpädagogische Wohngruppe

Manchmal besteht auch die Möglichkeit, dass Familien für eine bestimmte Zeit gemeinsam in eine betreute Wohnform einziehen und dort unterstützt werden (Familienwohnen).

Rechtliche Vertretung

Wenn es um wichtige rechtliche Bedürfnisse geht, sichert die Kinder- und Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Sie berät, unterstützt oder übernimmt deren rechtliche Vertretung.

  • Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten
  • Stellungnahmen in gerichtlichen Verfahren bei Obsorge und Kontaktrecht bzw. Jugendstrafrecht
  • Sicherstellung des Kindeswohls bei Adoptionen
  • Rechtliche Vertretung unbegleiteter minderjähriger Fremder
  • Abstammung, Vaterschaft

Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt ihren Auftrag immer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität und der bestmöglichen Wahrung der Familienautonomie wahr.

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 / 603 61

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

Telefon:
+43 7942 / 702 / 623 41

E-Mail:
kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 792 / 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 / 653 41

E-Mail:
bh-ki.post@ooe.gv.at

Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 694 14 / 664 74

E-Mail:
bh-ll.post@ooe.gv.at

Perg

Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

Telefon:
+43 7262 / 551 / 674 29

E-Mail:
bh-pe.post@ooe.gv.at

Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

Telefon:
+43 7752 / 912 / 683 61

E-Mail:
bh-ri.post@ooe.gv.at

Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

Telefon:
+43 7289 / 8851 / 694 20

E-Mail:
bh-ro.post@ooe.gv.at

Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

Telefon:
+43 7712 / 3105 / 705 11

E-Mail:
bh-sd.post@ooe.gv.at

Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 523 61 / 713 45

E-Mail:
bh-se.post@ooe.gv.at

Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

Telefon:
+43 732 / 731 301 / 724 81

E-Mail:
bh-uu.post@ooe.gv.at

Vöcklabruck

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

Telefon:
+43 7672 / 702 / 734 21

E-Mail:
bh-vb.post@ooe.gv.at

Wels-Land

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 618 / 744 49

E-Mail:
bh-wl.post@ooe.gv.at