Magistrat Linz
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Jedes Kind hat ein Recht darauf, alles zu bekommen, was es braucht, um sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln zu können. Dazu gehören die Förderung seiner Fähigkeiten und Neigungen, aber auch der Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung. Der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist im § 1 des Oberösterreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Oö. KJHG 2014) beschrieben. Die beste Form von Kinderschutz sind sichere Eltern, selbstbewusste Kinder und ein tragfähiges soziales Netzwerk.
Wir bemühen uns, Familien so zu begegnen, wie es sich jede:r von uns wünscht und erwartet, wenn sie oder er (familiär) in eine schwierige Situation gerät und deshalb mit der Kinder- und Jugendhilfe in Kontakt kommt.
Die Kinder- und Jugendhilfe stellt Angebote zur Verfügung, die Familien frei zugänglich sind und Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützen und stärken sollen, z.B.:
Manchmal braucht eine Familie eine ganz auf sie zugeschnittene Hilfe, damit die Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zuhause wieder ausreichend gelingt.
Wenn klar ist, dass ein Kind eine Betreuungsform außerhalb seiner Familie braucht, dann sucht die Kinder- und Jugendhilfe nach einem geeigneten Platz in einer
Manchmal besteht auch die Möglichkeit, dass Familien für eine bestimmte Zeit gemeinsam in eine betreute Wohnform einziehen und dort unterstützt werden (Familienwohnen).
Wenn es um wichtige rechtliche Bedürfnisse geht, sichert die Kinder- und Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Sie berät, unterstützt oder übernimmt deren rechtliche Vertretung.
Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt ihren Auftrag immer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität und der bestmöglichen Wahrung der Familienautonomie wahr.