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Unterhalt

Illustration von einer Familie. Papa und Mama laufen gemeinsam mit ihrem Jungen und halten sich bei den Händen.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

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Mitteilung

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Kindesunterhalt

Kinder haben, solange sie nicht selbsterhaltungsfähig sind, Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern. Die Höhe ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes. Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt bei Bedarf, wenn von einem Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, kein oder zu wenig Unterhalt geleistet wird. 

Was ist Unterhalt?

Zum Unterhalt gehört alles, was ein Kind zum Leben braucht – also Essen, Kleidung, Wohnung (Miete, Heizung, Strom), Schule, Betreuung, Sport, Arztkosten und auch Freizeit. 

Kindesunterhalt

Wer ist unterhaltspflichtig?

Solange ein Kind nicht selbsterhaltungsfähig ist, hat es Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern. Der Unterhalt steht dem Kind zu, daher können die Eltern auch nicht darauf verzichten.

Sind beide Elternteile zur Unterhaltsleistung nicht imstande, können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Großeltern zur Unterhaltsleistung herangezogen werden.

FAQ Unterhalt

Wie leistet man Unterhalt?

  • Wenn ein Elternteil mit dem Kind zusammenlebt, leistet er seinen gesamten Anteil als „Naturalunterhalt“ in Form von Essen, Kleidung, Betreuung usw.
  • Wenn ein Elternteil vom Kind getrennt lebt, zahlt er seinen Anteil in Form von Geld („Alimente”) – auch dann, wenn es keinen Kontakt zum Kind gibt. 

Wie hoch ist der Unterhalt?

Das hängt ab

  • vom Bedarf des Kindes (abhängig vom Alter)
  • vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. 

Bemessen wird die Unterhaltshöhe grundsätzlich nach der Prozentmethode:

0-6 Jahre16 %
6-10 Jahre18 %
10-15 Jahre20 %
über 15 Jahre22 %

Wenn sich wesentliche Umstände ändern (z.B. Schuleintritt, Einkommensänderungen ab 10%), wirkt sich das auch auf die Unterhaltshöhe aus. Aber: Das passiert nicht automatisch, dazu muss man eine neue Vereinbarung treffen oder einen Antrag bei Gericht stellen. 

Weniger Unterhalt muss man eventuell zahlen 

  • wenn man für weitere Kinder oder Ehepartner:in sorgen muss
  • das Kind eigene Einkünfte hat (z.B. Lehrlingsentschädigung)
  • wenn der Kontakt zum Kind weit über das übliche Maß des Kontaktrechts hinausgeht

Weitere Geldleistungen (Sonderbedarf) können dem Kind in besonderen Fällen (z.B. für medizinische Sonderkosten) zusätzlich zum laufenden monatlichen Unterhalt zustehen.

Gibt es einen Mindestunterhalt?

Nein. Wenn das Einkommen sehr niedrig ist, ist auch der Unterhaltsbetrag entsprechend gering. Wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt oder z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Beeinträchtigung gar nichts verdient wird, kann unter Umständen kein Unterhalt eingefordert werden. In solchen Fällen können ausnahmsweise die Großeltern zur Unterhaltsleistung verpflichtet werden.

Was bedeutet "Anspannung"?

Wenn die unterhaltspflichtige Person weniger arbeitet oder weniger verdient als sie könnte, kann der Unterhalt so bemessen werden, als würde sie mehr verdienen. Dann wird ein „theoretisches Einkommen“ angenommen, das sie „unter Anspannung ihrer Kräfte“ erzielen könnte. 

Zum Beispiel: 

  • Jemand arbeitet aus nicht nachvollziehbaren Gründen nur noch halbtags oder wechselt in einen Job, der viel schlechter bezahlt ist als zuvor.
  • Nachlässige Jobsuche: Ein Elternteil nimmt die Jobsuche nicht ernst und lehnt zumutbare Jobangebote ab.

Wann endet der Unterhaltsanspruch?

Sobald das Kind sein Leben zur Gänze selbst finanzieren kann, spricht man von Selbsterhaltungsfähigkeit. Solange das nicht der Fall ist, bleibt die Unterhaltspflicht bestehen. Der Anspruch endet also nicht automatisch mit 18.

Was ist eine Unterhaltsvereinbarung?

Eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung ist sinnvoll, wenn das Kind bei nur einem Elternteil lebt – selbst dann, wenn sich beide Elternteile über die Höhe des Unterhalts einig sind.

Eine Vereinbarung ist auch bei Gericht oder bei der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) möglich. Nur solche Vereinbarungen sind auch gerichtlich durchsetzbar. 

Wichtig: Wenn Eltern einen geringeren Betrag vereinbart haben, kann das Kind trotzdem jederzeit das fordern, was ihm gesetzlich zusteht.

 

Rechtliche Vertretung durch die KJH

Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt die rechtliche Vertretung

  • wenn ein gesetzlicher Vertreter des Kindes (meist der Elternteil, bei dem das Kind wohnt), die KJH damit beauftragt
  • wenn das Gericht die KJH zur Vertretung bestellt
  • wenn gesetzlich vorgesehen (z.B. bei unverheirateten minderjährigen Müttern)

So unterstützt die KJH

Wie wird der Unterhalt bemessen? (Unterhaltsfestsetzung)

Die KJH holt die erforderlichen Einkommensunterlagen ein, bemisst die Höhe des Unterhalts und bemüht sich um eine Vereinbarung mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Wenn keine Vereinbarung gelingt, stellt die KJH einen Antrag beim Bezirksgericht.

Damit wird ein vollstreckbarer Unterhaltstitel geschaffen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der gesetzliche Unterhalt auch rückwirkend geltend gemacht werden.

Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird? (Unterhaltsdurchsetzung)

Wenn zu wenig oder gar kein Unterhalt gezahlt wird, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. die KJH, für das Kind z.B. einen Exekutionsantrag bei Gericht stellen. 

In schwerwiegenden Fällen kann man sich strafbar machen, wenn man seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Wenn der andere Elternteil finanziell in der Lage wäre zu zahlen, es aber nicht tut, kann das Kind einen Vorschuss vom Staat bekommen. Das geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und muss beim Gericht beantragt werden.

Solange Unterhaltsvorschüsse ausgezahlt werden, vertritt ausschließlich die KJH das Kind in allen Unterhaltsangelegenheiten.

Wann endet die Unterhaltsvertretung durch die Kinder- und Jugendhilfe?

Die Unterhaltsvertretung durch die Kinder- und Jugendhilfe endet 

  • wenn der Auftrag an die KJH schriftlich widerrufen wird,
  • durch Gerichtsbeschluss oder
  • spätestens, wenn das Kind volljährig ist. Danach muss das Kind seine Unterhaltsansprüche selbst geltend machen.

Vertiefende rechtliche Infos

In unserem Download-Dokument Eltern und Kinder - Rechte und Pflichten sind auf knapp 40 Seiten die wichtigsten Informationen zu den vielfältigen Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind zusammengefasst. Dieses Dokument wird jährlich aktualisiert.

Eltern und Kinder – Rechte und Pflichten

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