Verheiratete Paare adoptieren ein Kind gemeinsam, auch für Alleinstehende ist eine Adoption möglich. Eine Einzeladoption durch einen Ehegatten ist nur dann möglich, wenn es sich dabei um das leibliche Kind oder das Adoptivkind des anderen Ehegatten handelt.
Für nicht verheiratete Paare (auch für gleichgeschlechtliche) ist eine gemeinsame Adoption ebenso möglich wie eine Einzeladoption.
Wahleltern müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und älter als das Adoptivkind sein (natürliche Eltern-Kind-Beziehung).