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Adoption

Illustration einer großen Familie, die rund um ihr Kind steht. Mama, Papa, Schwester und Opa halten das Kind an ihren Händen und bilden einen Kreis.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

Kontakt:

Telefon:

Formular:

Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

mehr dazu

Eine Adoption soll einem Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie ermöglichen - unter Achtung seiner Herkunft. Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, zu den für sie am besten geeigneten Adoptivwerbern zu vermitteln.

In 4 Schritten zum

Adoptivkind

Erstgespräch

bei der Kinder- und Jugendhilfe

Eignungsprüfung

persönlich, sozial, gesundheitlich, wirtschaftlich

Fachliche Vorbereitung

durch die Fachakademie von plan B

Eintragung

in die Adoptivwerber-Evidenz

Ein Mama hält die kleinen Hände ihres Babys. Das Baby lächelt die Mama an.

Ich bin adoptiert - wie bekomme ich Infos?

Ein sinnvoller Schritt des interessierten Adoptivkindes ist die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Personenstandsbehörde:

  • Geburten vor 1939: Pfarramt der Kirchengemeinde des Geburtsortes.
  • Geburten nach 1939: Standesamt (Standesamtsverband) bei der Gemeinde oder dem Magistrat.

Einblick in die Personenstandsbücher dürfen nur Personen nehmen,

  • auf die sich der Eintrag bezieht
  • deren Personenstand durch den Eintrag berührt wird (z.B. Ehegatten, eingetragene Partner, Vorfahren und Nachkommen)
  • die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen

Im Fall einer Inkognitoadoption ist dieses Recht auf die Adoptiveltern und das Adoptivkind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, beschränkt.

Auch eine Kontaktaufnahme mit der Kinder- und Jugendhilfe jenes Bezirkes, der die Adoption vermittelt hat, ist möglich. Diese darf zwar keine Daten weitergeben, kann aber die leiblichen Eltern um ihr Einverständnis für die Weitergabe der Kontaktdaten ersuchen. In vielen Fällen kommt es dadurch zu einer direkten Kommunikation zwischen leiblichen Eltern und Kind. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Eltern nicht gefunden werden oder ein Kontakt abgelehnt wird.

Was man dazu wissen muss ...

Für Adoptivwerber:innen

Voraussetzungen

Verheiratete Paare adoptieren ein Kind gemeinsam, auch für Alleinstehende ist eine Adoption möglich. Eine Einzeladoption durch einen Ehegatten ist nur dann möglich, wenn es sich dabei um das leibliche Kind oder das Adoptivkind des anderen Ehegatten handelt.

Für nicht verheiratete Paare (auch für gleichgeschlechtliche) ist eine gemeinsame Adoption ebenso möglich wie eine Einzeladoption.  

Wahleltern müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und älter als das Adoptivkind sein (natürliche Eltern-Kind-Beziehung).

Persönliche Eignung

Die Überprüfung der persönlichen Eignung der Adoptivwerbenden sowie aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen erfolgt in mehreren Schritten:

  • Erstgespräch bei der Kinder- und Jugendhilfe
  • Terminvereinbarung für den Informationsvortrag von plan B.  Einführungsvortrag „Erste Information zum Thema Adoption"
  • Überprüfung der persönlichen Eignung durch die Kinder- und Jugendhilfe z.B. Wohnsituation, gesundheitliche und finanzielle Situation, Strafregisterauszug, Motivation, innere Haltungen. Die Gespräche werden durch Sozialarbeiter:innen und Psycholog:innen geführt.
  • Seminar „Fachliche Vorbereitung für Adoptivwerber:innen"
  • Gesamtbewertung und Abschluss der Eignungsüberprüfung
  • Eintragung in die Adoptivwerberevidenz
  • Vermittlung eines Kindes
  • Abschluss eines Adoptionsvertrags durch die/den Annehmende/n und den/die gesetzliche/n Vertreter/in des Kindes bzw. durch das entscheidungsfähige Wahlkind (beim Notar oder Rechtsanwalt). Der Vertrag muss vom Pflegschaftsgericht bewilligt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier zum Download.

Welche Kinder können adoptiert werden?

Adoptiert werden können Kinder, die von den leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben werden, oder sogenannte „Findelkinder". Das sind zum Beispiel Babys, die in einer Babyklappe abgegeben oder anonym geboren wurden.

Die Adoption von Erwachsenen fällt nicht in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, sondern in den Aufgabenbereich der Gerichte.

Auslandsadoption

Von einer Auslandsadoption spricht man, wenn die Adoptivwerber in Österreich leben und das zu adoptierende Kind in einem anderen Staat. Zahlreiche Staaten sind dem Haager Adoptionsübereinkommen beigetreten, um bei internationalen Adoptionen das Wohl des Kindes und seine Grundrechte zu wahren und Kinderhandel zu verhindern. Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt als Zentralbehörde den Kontakt mit der Zentralbehörde des Heimatstaates des Kindes.

Es besteht auch die Möglichkeit, Kinder aus Staaten zu adoptieren, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind. Erste Anlaufstelle in diesen Verfahren ist die Kinder- und Jugendhilfe im Bezirk. 

Eine Antragstellung für mehrere Länder ist nicht möglich.

Weiter Informationen zur Auslandsinformation finden Sie hier zum Download.

Biografiearbeit mit dem Erinnerungsbuch

Zu einem „sicheren Boden“, auf dem man im späteren Leben gut stehen kann, gehört auch, zu wissen, wo man herkommt. Biografisches Arbeiten ist der Versuch, gemeinsam mit dem Kind und allen Beteiligten die eigene Lebensgeschichte zu erkunden und dadurch an Identität und Selbstsicherheit zu gewinnen. 

Als Hilfestellung stellt die Kinder- und Jugendhilfe OÖ für oberösterreichische Adoptivfamilien ein Erinnerungsbuch zur Verfügung. In einem Ordner werden Informationen gesammelt, dokumentiert und zusammengefasst. Durch Daten, Fotos und Zeichnungen soll ein bunter Begleiter für das Kind durch Vergangenheit und Gegenwart entstehen.

Der Ordner, bestehend aus einer bunten Ringmappe mit Anleitung, mehr als 40 befüllbaren Seiten aus festem Papier und einer CD mit den Vorlagen, kann gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro bestellt werden. 

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 / 603 61

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

Telefon:
+43 7942 / 702 / 623 41

E-Mail:
kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 792 / 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 / 653 41

E-Mail:
bh-ki.post@ooe.gv.at

Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 694 14 / 664 74

E-Mail:
bh-ll.post@ooe.gv.at

Perg

Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

Telefon:
+43 7262 / 551 / 674 29

E-Mail:
bh-pe.post@ooe.gv.at

Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

Telefon:
+43 7752 / 912 / 683 61

E-Mail:
bh-ri.post@ooe.gv.at

Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

Telefon:
+43 7289 / 8851 / 694 20

E-Mail:
bh-ro.post@ooe.gv.at

Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

Telefon:
+43 7712 / 3105 / 705 11

E-Mail:
bh-sd.post@ooe.gv.at

Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 523 61 / 713 45

E-Mail:
bh-se.post@ooe.gv.at

Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

Telefon:
+43 732 / 731 301 / 724 81

E-Mail:
bh-uu.post@ooe.gv.at

Vöcklabruck

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

Telefon:
+43 7672 / 702 / 734 21

E-Mail:
bh-vb.post@ooe.gv.at

Wels-Land

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 618 / 744 49

E-Mail:
bh-wl.post@ooe.gv.at

Ausbildung und Unterstützung für Pflege- und Adoptivfamilien

plan B

Ausbildung und Unterstützung von Pflege- und Adoptiveltern, IN-Betreuung, Familiäre Krisenbetreuung

Adresse:
Richterstraße 8d
4060 Leonding

Telefon:
+43 732 / 606 66 59

Öffnungszeiten:
Mo – Do von 8 – 16 Uhr
Fr von 8 – 13 Uhr
sowie nach Vereinbarung

E-Mail:
office@planb-ooe.at

Website:
planb-ooe.at