Die Beratungsschecks können von Pflegefamilien, Unterstützungspersonen und den leiblichen Eltern von Pflegekindern in Anspruch genommen werden.
Beratungsscheck

Gespräche mit einem geschulten Gegenüber können helfen, neue Perspektiven zu finden, um aus einer sehr belastenden persönlichen Situation wieder herauszufinden. Der Beratungsscheck eröffnet Pflegeeltern, Unterstützungspersonen sowie den leiblichen Eltern von Pflegekindern einen kostenlosen und zeitnahen Zugang zu einer psychosozialen Beratung.
zum Beratungsscheck
persönliches Scheckheft
von der zuständigen Sozialarbeiter:in der KJH erhalten
Termin mit Berater:in vereinbaren
Liste der Berater:innen
Abrechnung
erfolgt automatisch direkt durch die Berater:innen

Wer sind die Berater:innen?
Die Kinder- und Jugendhilfe hat erfahrene Beraterinnen und Berater kontaktiert, die auch mit Themen wie Pflegeelternschaft, Kinder- und Jugendhilfe oder besondere Familienkonstellationen vertraut sind. Der Beraterpool ist regional verteilt, damit keine allzu langen Anfahrtswege erforderlich sind. Die Kontaktdaten der Berater:innen finden Sie in unserem Folder:
Wie funktioniert der Beratungsscheck?
Für wen sind die Beratungsschecks?
Wie komme ich zu den Beratungsschecks?
Das Scheckheft mit zehn Beratungsschecks erhält man von der zuständigen Sozialarbeiterin bzw. dem zuständigen Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe.
Terminvereinbarung
Der Beratungstermin wird direkt mit den teilnehmenden Beraterinnen und Beratern vereinbart. Eine Kontaktaufnahme mit der Behörde oder mit plan B ist nicht notwendig. Der Beratungsscheck garantiert, dass man längstens drei Wochen warten muss.
Was kann besprochen werden?
Es gibt keine inhaltlichen Vorgaben, was in den Beratungsgesprächen zum Thema gemacht wird. Es kann besprochen werden, was gerade auf dem Herzen liegt.
Vertraulichkeit
Die Inhalte der Beratung sind vertraulich, die Beraterinnen und Berater sind an ihre beruflichen Verschwiegenheitspflichten gebunden.
Daten wie Name und Adresse werden ausschließlich zum Zweck der Verrechnung verwendet. Die Information über die Inanspruchnahme wird nicht an die fallführende Kinder- und Jugendhilfe weitergegeben.
Was kostet die Beratung?
Zehn Termine pro Kalenderjahr können mit den Beratungsschecks kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Beraterinnen und Berater verrechnen die Beratung mit der Kinder- und Jugendhilfe des Landes.