Zum Hauptinhalt springen

Beratungsscheck

Illustration einer großen Familie, die rund um ihr Kind steht. Mama, Papa, Schwester und Opa halten das Kind an ihren Händen und bilden einen Kreis.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

Kontakt:

Telefon:

Formular:

Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

mehr dazu
Neue Perspektive

Gespräche mit einem geschulten Gegenüber können helfen, neue Perspektiven zu finden, um aus einer sehr belastenden persönlichen Situation wieder herauszufinden. Der Beratungsscheck eröffnet Pflegeeltern, Unterstützungspersonen sowie den leiblichen Eltern von Pflegekindern einen kostenlosen und zeitnahen Zugang zu einer psychosozialen Beratung.

Schritte

zum Beratungsscheck

persönliches Scheckheft

von der zuständigen Sozialarbeiter:in der KJH erhalten

Termin mit Berater:in vereinbaren

Liste der Berater:innen

Abrechnung

erfolgt automatisch direkt durch die Berater:innen

Eine Mutter unterhält sich mit einer Beraterin über ihr Kind, das im Hintergrund spielt.

Wer sind die Berater:innen?

Die Kinder- und Jugendhilfe hat erfahrene Beraterinnen und Berater kontaktiert, die auch mit Themen wie Pflegeelternschaft, Kinder- und Jugendhilfe oder besondere Familienkonstellationen vertraut sind. Der Beraterpool ist regional verteilt, damit keine allzu langen Anfahrtswege erforderlich sind. Die Kontaktdaten der Berater:innen finden Sie in unserem Folder: 

Wie funktioniert der Beratungsscheck?

Für wen sind die Beratungsschecks?

Die Beratungsschecks können von Pflegefamilien, Unterstützungspersonen und den leiblichen Eltern von Pflegekindern in Anspruch genommen werden.

Wie komme ich zu den Beratungsschecks?

Das Scheckheft mit zehn Beratungsschecks erhält man von der zuständigen Sozialarbeiterin bzw. dem zuständigen Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe.

Terminvereinbarung

Der Beratungstermin wird direkt mit den teilnehmenden Beraterinnen und Beratern vereinbart. Eine Kontaktaufnahme mit der Behörde oder mit plan B ist nicht notwendig. Der Beratungsscheck garantiert, dass man längstens drei Wochen warten muss. 

Was kann besprochen werden?

Es gibt keine inhaltlichen Vorgaben, was in den Beratungsgesprächen zum Thema gemacht wird. Es kann besprochen werden, was gerade auf dem Herzen liegt. 

Vertraulichkeit

Die Inhalte der Beratung sind vertraulich, die Beraterinnen und Berater sind an ihre beruflichen Verschwiegenheitspflichten gebunden.

Daten wie Name und Adresse werden ausschließlich zum Zweck der Verrechnung verwendet. Die Information über die Inanspruchnahme wird nicht an die fallführende Kinder- und Jugendhilfe weitergegeben.

Was kostet die Beratung?

Zehn Termine pro Kalenderjahr können mit den Beratungsschecks kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Beraterinnen und Berater verrechnen die Beratung mit der Kinder- und Jugendhilfe des Landes.

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 / 603 61

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

Telefon:
+43 7942 / 702 / 623 41

E-Mail:
kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 792 / 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 / 653 41

E-Mail:
bh-ki.post@ooe.gv.at

Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 694 14 / 664 74

E-Mail:
bh-ll.post@ooe.gv.at

Perg

Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

Telefon:
+43 7262 / 551 / 674 29

E-Mail:
bh-pe.post@ooe.gv.at

Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

Telefon:
+43 7752 / 912 / 683 61

E-Mail:
bh-ri.post@ooe.gv.at

Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

Telefon:
+43 7289 / 8851 / 694 20

E-Mail:
bh-ro.post@ooe.gv.at

Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

Telefon:
+43 7712 / 3105 / 705 11

E-Mail:
bh-sd.post@ooe.gv.at

Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 523 61 / 713 45

E-Mail:
bh-se.post@ooe.gv.at

Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

Telefon:
+43 732 / 731 301 / 724 81

E-Mail:
bh-uu.post@ooe.gv.at

Vöcklabruck

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

Telefon:
+43 7672 / 702 / 734 21

E-Mail:
bh-vb.post@ooe.gv.at

Wels-Land

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 618 / 744 49

E-Mail:
bh-wl.post@ooe.gv.at