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Geflüchtete Minderjährige

Illustration einer großen Familie, die rund um ihr Kind steht. Mama, Papa, Schwester und Opa halten das Kind an ihren Händen und bilden einen Kreis.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

Kontakt:

Telefon:

Formular:

Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

mehr dazu
Kinder ohne Begleitung

Aus Krisen- und Kriegsgebieten kommen auch Kinder und Jugendliche ohne Begleitung nach Oberösterreich. Neben der Betreuung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Grundversorgung können diese jungen Menschen auch in einer Pflegefamilie aufgenommen werden. Pflegefamilien bieten diesen Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld und damit die Chance, gut anzukommen und sich bestmöglich weiterzuentwickeln.

Sicheres Umfeld für

Kinder aus Krisengebieten

Erstberatung

durch eine:n Sozialarbeiter:in der KJH

Eignungsprüfung

persönlich, sozial, gesundheitlich, wirtschaftlich

Kennenlernen

und Vermittlung zum Kind

Ein Junge und ein Mädchen in olivgrüner Kleidung schauen in die Kamera. Sie stehen in einem zerstörten Gebäude.
Wissenswertes für

Pflegefamilien für Geflüchtete

Voraussetzungen

In Betracht kommen alleinstehende Personen genauso wie Paare. Als Voraussetzungen gelten zum Beispiel 

  • ein natürlicher Altersunterschied zwischen Pflegeperson/en und dem Kind/Jugendlichen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • gesundheitliche Eignung aller im Haushalt lebenden Personen
  • Strafregisterauszug für alle im Haushalt lebenden Personen
  • Wohnverhältnisse und abgesicherte finanzielle Situation
  • ausreichende Deutschkenntnisse 

In den weiteren Gesprächen mit Sozialarbeiter:innen und (bei Bedarf) in der psychologischen Überprüfung wird unter anderem auf persönliche Eigenschaften, Motivationen und Interessen, Haltungen und Wertevorstellungen und pädagogisches Einfühlungsvermögen eingegangen.

Rechtliches

Zwischen der Familie und der Kinder- und Jugendhilfe wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Die Kinder- und Jugendhilfe begleitet ein Pflegeverhältnis von Anfang an und hält regelmäßig Kontakt.

Finanzielles

Als Aufwandsentschädigung für den Lebensunterhalt des jungen Kindes/Jugendlichen wird monatlich ein Pflegekindergeld ausbezahlt, vier Mal im Jahr erfolgt eine Sonderzahlung in Höhe von 50 % des Pflegekindergeldes und in den Monaten März und September eine Bekleidungsbeihilfe. Die Höhe der Beträge wird jährlich angepasst.

Die aktuelle Höhe steht hier in der Oö. KJHG-Richtsatzverordnung. In Einzelfällen kann für besondere Ausgaben Sonderbedarf gewährt werden.

Ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht erst, wenn das Asylverfahren positiv abgeschlossen ist.

Anstellung und Versicherung

Zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen, die UMF betreuen, besteht die Möglichkeit einer Anstellung bei plan B. Voraussetzungen für eine Anstellung ist die fachliche Vorbereitung für Pflegepersonen im Ausmaß von 54 Einheiten. Mit der Anstellung sind auch dienstrechtliche Verpflichtungen verbunden, wie beispielsweise regelmäßiger Besuch von Weiterbildung, Reflexionsgruppen, Supervision und das Verfassen von Berichten über die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen. 

Volljährigkeit

Die Betreuung in einem Pflegeverhältnis endet grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres und damit endet auch die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Im Einzelfall kann diese Unterstützung mit Zustimmung der/des jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden. Sollte der/die junge Erwachsene in der Folge den Schritt in die Eigenständigkeit setzen, so kann weitere Unterstützung durch die Grundversorgung bzw. - sobald das Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde - durch Sozialhilfe gewährt werden. 

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft).

Kinder aus der Ukraine

SOS-Kinderdorf organisiert und begleitet im Auftrag des Landes Gastfamilien für ukrainische Kinder und Jugendliche. 

Sie möchten Gastfamilie werden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: www.sos-kinderdorf.at/gastfamilien-oberoesterreich

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 / 603 61

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

Telefon:
+43 7942 / 702 / 623 41

E-Mail:
kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 792 / 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 / 653 41

E-Mail:
bh-ki.post@ooe.gv.at

Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 694 14 / 664 74

E-Mail:
bh-ll.post@ooe.gv.at

Perg

Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

Telefon:
+43 7262 / 551 / 674 29

E-Mail:
bh-pe.post@ooe.gv.at

Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

Telefon:
+43 7752 / 912 / 683 61

E-Mail:
bh-ri.post@ooe.gv.at

Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

Telefon:
+43 7289 / 8851 / 694 20

E-Mail:
bh-ro.post@ooe.gv.at

Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

Telefon:
+43 7712 / 3105 / 705 11

E-Mail:
bh-sd.post@ooe.gv.at

Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 523 61 / 713 45

E-Mail:
bh-se.post@ooe.gv.at

Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

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+43 732 / 731 301 / 724 81

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Vöcklabruck

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

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+43 7672 / 702 / 734 21

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bh-vb.post@ooe.gv.at

Wels-Land

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

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+43 7242 / 618 / 744 49

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