In Betracht kommen alleinstehende Personen genauso wie Paare. Als Voraussetzungen gelten zum Beispiel
- ein natürlicher Altersunterschied zwischen Pflegeperson/en und dem Kind/Jugendlichen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- gesundheitliche Eignung aller im Haushalt lebenden Personen
- Strafregisterauszug für alle im Haushalt lebenden Personen
- Wohnverhältnisse und abgesicherte finanzielle Situation
- ausreichende Deutschkenntnisse
In den weiteren Gesprächen mit Sozialarbeiter:innen und (bei Bedarf) in der psychologischen Überprüfung wird unter anderem auf persönliche Eigenschaften, Motivationen und Interessen, Haltungen und Wertevorstellungen und pädagogisches Einfühlungsvermögen eingegangen.