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Pflegeeltern werden

Illustration einer großen Familie, die rund um ihr Kind steht. Mama, Papa, Schwester und Opa halten das Kind an ihren Händen und bilden einen Kreis.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

Kontakt:

Telefon:

Formular:

Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

mehr dazu
Was tun Pflegeeltern?

Pflegeeltern übernehmen die Verantwortung für Pflege und Erziehung, wenn zum Schutz des Kindes ein Aufwachsen in einer zweiten Familie längerfristig notwendig ist. Damit geben sie einem Pflegekind, was es am meisten braucht: Geborgenheit, Verständnis, Zuneigung, Geduld und ein sicheres Zuhause – eigentlich genau das, was sich alle Kinder wünschen. 

Schritt für Schritt zum

Pflegekind

Erstberatung

durch eine:n Sozialarbeiter:in der KJH

Eignungsprüfung

persönlich, sozial, gesundheitlich, wirtschaftlich

Fachliche Vorbereitung

durch die Fachakademie von plan B

Vormerkung

und Vermittlung

Ein Mädchen liegt in einer blauen Schaukel und lächelt durch ihre rechte Hand durch.

Wer kommt in Frage?

Egal, ob „Vollzeit“-Pflegeeltern oder Menschen, die eine Familie tage- oder stundenweise unterstützen wollen: Die Kinder- und Jugendhilfe sucht Menschen mit großen Herzen, die Platz für ein Kind haben.

Dazu muss man kein Superheld sein. Wir suchen verständnisvolle und geduldige Menschen, die mit beiden Beinen fest im Leben stehen und einem Kind Zuneigung und Stabilität geben. Die Kinder- und Jugendhilfe bietet dabei Begleitung und Unterstützung an.

zur Kampagne

Pflegeeltern werden

Wissenswertes

Voraussetzungen

Alleinstehende Personen können genauso Pflegemutter/-vater werden wie Paare. Voraussetzungen, die bei der Eignungsüberprüfung besprochen werden, sind zum Beispiel:

  • Der Altersunterschied zwischen den Pflegeeltern und Pflegekind sollte dem natürlichen Altersunterschied entsprechen.
  • Beruf und Familie sollten gut vereinbar sein.
  • Die gesundheitliche Eignung von Pflegewerbern muss in Form eines Gesundheitsfragebogens vom Arzt bestätigt werden.
  • Für alle im Haushalt lebenden Personen ist ein Strafregisterauszug vorzulegen.
  • Die Wohnverhältnisse müssen kindgerecht und die finanziellen Verhältnisse abgesichert sein.
  • Für die soziale Integration des Pflegekindes in die Gesellschaft sind auch ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich.

In den Gesprächen mit einem Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin und in der psychologischen Überprüfung werden außerdem die inneren Haltungen besprochen. Hier geht es um die Motivation, die persönliche Geschichte, um Werte und Erziehungsvorstellungen, um persönliche Eigenschaften und insgesamt um die Fähigkeit, sich mit den besonderen Ansprüchen eines Pflegeverhältnisses (z.B. Achtung der Herkunftsfamilie) auseinanderzusetzen. 

Bestimmte Fragen kann man bereits im Vorfeld bedenken:

  • Bin ich belastbar? Offen für Neues?
  • Ist meine Lebensweise auf Kinder abgestimmt? Habe ich Erfahrung in der Erziehung?
  • Bin ich bereit, der Herkunftsfamilie mit Respekt zu begegnen?
  • Steht die ganze Familie hinter dieser neuen Aufgabe? Haben wir ein harmonisches, warmherziges, tolerantes Familienklima? Halten wir auch turbulente Zeiten aus?
  • Könnte ich mir auch vorstellen, ein Kind mit besonderen Bedürfnissen aufzunehmen? Habe ich in diesem Bereich (berufliche) Vorerfahrungen? 

Fachliche Vorbereitung

Um Sie auf Ihre Aufgabe als Pflegefamilie gut vorzubereiten, ist die Teilnahme an Seminaren bei plan B verpflichtend (bei Paaren müssen beide Partner teilnehmen). Dort setzen Sie sich mit den wichtigsten Themen auseinander, die angehende Pflegeeltern beschäftigen und die hilfreich sein können, wenn ein Pflegekind bei Ihnen lebt.

Weiter Informationen zur fachlichen Vorbereitung finden Sie bei plan b.

Vermittlung

Bei der Anbahnung und Vermittlung achtet die Kinder- und Jugendhilfe darauf, dass Kind und Pflegefamilie zueinander passen. Die Bedürfnisse der Pflegefamilie, des Kindes und der leiblichen Eltern werden im Vorfeld sorgfältig abgeklärt. Geachtet wird auch darauf, ob Geschwisterreihe und Altersabstand der Geschwister passen und ob der Wohnort mit den vorgesehenen Elternkontakten vereinbar ist.

Die Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich dann um die ersten Kontakte und organisiert die Übersiedlung des Pflegekindes.  Im Zuge eines Gesprächs mit den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern wird die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Durch diese Betreuungsvereinbarung wird das Pflegeverhältnis zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Pflegeeltern rechtlich begründet.

Rechtliches

Die Pflegeeltern üben auf Grundlage einer Vereinbarung im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe die Pflege und Erziehung des Kindes aus. Es handelt sich um ein Pflegeverhältnis im Rahmen einer vollen Erziehung. Das heißt, die Erziehungsverantwortung liegt vorwiegend bei den Pflegeeltern, das Kind lebt bei ihnen und sie kümmern sich um alle relevanten Bereiche des Alltags.

Dabei ist auch die Ausübung der gesetzlichen Vertretung für bestimmte Bereiche (z.B. Kindergarten- und Schulanmeldung, Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung, ...) umfasst.

Eine gesetzliche Erbfolge zwischen Pflegekind und Pflegeeltern entsteht nicht. Wollen Pflegeeltern ihren Pflegekindern etwas vererben, müssen sie dies in einer letztwilligen Verfügung (z.B. Testament) festhalten.

Finanzielles

Pflegeeltern haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für den Lebensunterhalt des Pflegekindes (Pflegekindergeld). Das Pflegekindergeld wird monatlich ausbezahlt, vier Mal im Jahr erfolgt außerdem eine Sonderzahlung in Höhe von 50 %. Zusätzlich wird in den Monaten März und September eine Bekleidungsbeihilfe ausbezahlt. Die Höhe der Beträge wird jährlich angepasst.

Die aktuelle Höhe steht hier in der Oö. KJHG-Richtsatzverordnung

In jedem Kinderleben fallen auch Ausgaben an, die davon nicht gedeckt sind. Bestimmte Aufwendungen werden in Oberösterreich daher einheitlich für jedes Pflegekind bezuschusst. Details dazu stehen in der Richtlinie regelmäßig anfallende Geldleistungen. Die Richtlinie finden Sie unten zum Download.

In Einzelfällen kann für besondere Ausgaben Sonderbedarf gewährt werden. Berücksichtigt werden dabei die Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität sowie gerechtfertigte Gründe. Sonderbedarf wird hauptsächlich im Gesundheitsbereich (z.B. Therapien) und für die Persönlichkeitsentwicklung (insbesondere Ausbildung, Talentförderung und Erziehung) gewährt. Klären Sie daher im Vorhinein mit Ihrer Sozialarbeiterin/Ihrem Sozialarbeiter, ob im jeweiligen Einzelfall der Sonderbedarf für Ihr Pflegekind gewährt werden kann.

Für den Bezug von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und anderen Beihilfen und Unterstützungen (z.B. Wohnbeihilfe, Freifahrten, Schulbeihilfen…) gelten in der Regel dieselben Voraussetzungen wie bei leiblichen Kindern.

Anstellung und Versicherung

Zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung bietet die Kinder- und Jugendhilfe den Pflegeeltern auf Wunsch ein Anstellungsverhältnis für einen Elternteil. Nähere Informationen dazu finden Sie bei plan b.

Für Pflegemütter/-väter, die sich nicht anstellen lassen wollen, besteht die Möglichkeit, die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung vom Land OÖ ersetzt zu bekommen.

Pflegekinder können bei der Krankenversicherung der Pflegeeltern mitversichert werden, sofern sie nicht selbst (z.B. durch den Bezug einer Waisenpension oder einer Lehrlings­entschädigung) oder bei den Eltern mitversichert sind.

Karenz

Pflegepersonen haben Anspruch auf Karenz nach dem Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetz. Die Karenz kann bis zum zweiten vollendeten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Auch für ältere Kinder gibt es einen Karenzanspruch, und zwar bis zu sechs Monate, wenn das Kind bei Beginn des Pflegeverhältnisses das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Kontakte zur Herkunftsfamilie

Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien. Für sie ist es wichtig, regelmäßige Kontakte zu ihren Eltern zu haben und ihre Herkunft zu kennen. Auch die leiblichen Eltern haben ein Recht auf Kontakt zu ihrem Kind. 

Wie häufig dieser Kontakt ist und wie er gestaltet wird, richtet sich nach den Bedürfnissen des Pflegekindes – je nach Alter, Entwicklungsstand und Bindung zur Herkunftsfamilie. Pflegeeltern stehen vor der Herausforderung, mit ihrem Pflegekind wie mit einem eigenen Kind zu leben und gleichzeitig dessen Wurzeln in einer anderen Familie zu respektieren.

Warum die familiären Wurzeln eines Kindes wichtig sind und wie Kontakte gelingen können, beschreiben wir in unserem Folder:

Unterstützung

Damit die Betreuung in einer Pflegefamilie gut gelingen kann, stellt die Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

Ihr:e Sozialarbeiter:in begleitet das Pflegeverhältnis von Anfang an und hält regelmäßig Kontakt. Sie besucht das Pflegekind in seinem neuen Zuhause und bespricht gemeinsam mit der Pflegefamilie die Entwicklungen im Alltag. Die Pflegefamilie kann sich in allen Angelegenheiten, die das Familienleben betreffen, an die Kinder- und Jugendhilfe wenden.

Mit dem kostenlosen Beratungsscheck bietet ein Berater-Pool unkomplizierte und zeitnahe Hilfe von außen an, um aus einer belastenden persönlichen Situation wieder herauszufinden oder neue Perspektiven zu gewinnen (wobei das aktuelle Problem gar nichts mit dem Pflegeverhältnis zu tun haben muss).  Alle Infos dazu finden Sie hier:

Beratungsscheck

plan B bietet außerdem eine Reihe von Angeboten wie Weiterbildung, Supervision, Pflegeelterngruppen, Besuchsbegleitung, Urlaubsangebote für Pflegekinder, Beratung durch Psychologinnen und Psychologen. 

Als Unterstützung für Familien mit hochbelasteten Pflegekindern bietet plan B außerdem zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten (Familienbegleitung plus). 

Platz da!?
Der Pflegeeltern-Podcast

Hast du Platz für ein Pflegekind? Die Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich sucht stets nach Menschen, die Kindern ein zweites Zuhause geben. Im Pflegefamilien-Podcast der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich bekommen Pflegeeltern, Pflegekinder und Personen, die sie unterstützen, den Raum, ihre Erfahrungen zu teilen. Dazu laden Eva und David Gäste ein, die uns erzählen, was eine Pflegeelternschaft ausmacht. Damit mehr Kinder in Zukunft Platz in einer Pflegefamilie finden.

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 / 603 61

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

Telefon:
+43 7942 / 702 / 623 41

E-Mail:
kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 792 / 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 / 653 41

E-Mail:
bh-ki.post@ooe.gv.at

Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 694 14 / 664 74

E-Mail:
bh-ll.post@ooe.gv.at

Perg

Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

Telefon:
+43 7262 / 551 / 674 29

E-Mail:
bh-pe.post@ooe.gv.at

Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

Telefon:
+43 7752 / 912 / 683 61

E-Mail:
bh-ri.post@ooe.gv.at

Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

Telefon:
+43 7289 / 8851 / 694 20

E-Mail:
bh-ro.post@ooe.gv.at

Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

Telefon:
+43 7712 / 3105 / 705 11

E-Mail:
bh-sd.post@ooe.gv.at

Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 523 61 / 713 45

E-Mail:
bh-se.post@ooe.gv.at

Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

Telefon:
+43 732 / 731 301 / 724 81

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bh-uu.post@ooe.gv.at

Vöcklabruck

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

Telefon:
+43 7672 / 702 / 734 21

E-Mail:
bh-vb.post@ooe.gv.at

Wels-Land

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 618 / 744 49

E-Mail:
bh-wl.post@ooe.gv.at

Ausbildung und Unterstützung für Pflege- und Adoptivfamilien

plan B

Ausbildung und Unterstützung von Pflege- und Adoptiveltern, IN-Betreuung, Familiäre Krisenbetreuung

Adresse:
Richterstraße 8d
4060 Leonding

Telefon:
+43 732 / 606 66 59

Öffnungszeiten:
Mo – Do von 8 – 16 Uhr
Fr von 8 – 13 Uhr
sowie nach Vereinbarung

E-Mail:
office@planb-ooe.at

Website:
planb-ooe.at