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Flexible familiäre Betreuung

Illustration einer großen Familie, die rund um ihr Kind steht. Mama, Papa, Schwester und Opa halten das Kind an ihren Händen und bilden einen Kreis.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

Kontakt:

Telefon:

Formular:

Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

mehr dazu
Flexible Herlfer:innen

Unterstützungspersonen springen dann ein, wenn Familien im Alltag mit ihren Kindern Hilfe oder Entlastung brauchen. Das können Personen aus dem näheren Umfeld sein, die das Kind und seine Familie schon kennen. Manchmal finden sich auch andere Menschen, die bereit sind, sich um ein Kind zu kümmern. Anders als in einem klassischen Pflegeverhältnis hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt nach wie vor in der Herkunftsfamilie. Es verbringt aber, je nach Bedarf, stunden- oder tageweise Zeit mit oder bei „seiner“ Unterstützungsperson. 

3 Schritte für

Unterstützungs-Personen

Erstberatung

durch eine:n Sozialarbeiter:in der KJH

Eignungsprüfung

persönlich, sozial, gesundheitlich, wirtschaftlich

Vormerkung

und Vermittlung

Eine ältere Frau spielt mit einem Kind.

Was sind das für Kinder?

Die Geschichten dahinter sind ganz unterschiedlich. Beispiele dafür, in welchen Situationen Kinder und ihre Familien unterstützt werden können, zeigen wir Ihnen in unserem Folder.

Familiäre Betreuungsformen

Was man dazu wissen sollte

Voraussetzungen

Für das Zustandekommen des Betreuungsverhältnisses gibt es verschiedene persönliche, soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Voraussetzungen, die im Vorfeld von der Kinder- und Jugendhilfe geprüft werden.

Je nachdem, was für die jeweilige Situation erforderlich ist, kann zum Beispiel Folgendes von Bedeutung sein: Sind alle einverstanden? Ist genug Platz zum Schlafen oder Spielen da? Was tun bei Krisen? Welche zeitlichen Ressourcen kann oder möchte die Unterstützungsperson zur Verfügung stellen? 

Diese und andere Fragen werden gemeinsam mit der Kinder- und Jugendhilfe besprochen.

Vermittlung

Vor einem Kennenlernen zwischen der Unterstützungsperson und dem Kind achtet die Kinder- und Jugendhilfe so gut wie möglich darauf, dass die beiden zueinander passen. Die Bedürfnisse des Kindes und der leiblichen Eltern sowie die Ressourcen der Unterstützungsperson werden im Vorfeld sorgfältig abgeklärt.

Geachtet wird zum Beispiel darauf, ob Wohnort und Erreichbarkeit für die vorgesehene Hilfe für alle beteiligten Personen vereinbar sind, ob die Unterstützungsperson die nötigen Ressourcen hat, um das Kind und die Familie entsprechend zu unterstützen etc.

Rechtliches

Die Erziehungsverantwortung liegt grundsätzlich bei den leiblichen Eltern und das Kind wohnt auch überwiegend bei ihnen. Mit der Familie und der Unterstützungsperson vereinbart die Kinder- und Jugendhilfe schriftlich, welche konkrete Hilfe in welchem Umfang die Familie Hilfe braucht und bekommen soll. 

Finanzielles

Bei den flexiblen Formen gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Leistungen, in der Regel ist jedoch eine Aufwandsentschädigung durch die Kinder- und Jugendhilfe möglich. 

Versicherung

Unterstützungspersonen sind im Rahmen ihrer Tätigkeit im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe unfall- und rechtsschutzversichert. Um gegenüber der Versicherung die Zugehörigkeit zum versicherten Personenkreis belegen zu können, werden von der Kinder- und Jugendhilfe OÖ die Daten der aktiven Unterstützungspersonen gespeichert. Im Schadensfall erfolgt die Meldung über den zuständigen Sozialarbeiter/die zuständige Sozialarbeiterin. 

Unterstützung

Damit die Betreuung durch eine Unterstützungsperson gut gelingen kann, stellt die Kinder- und Jugendhilfe Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

Ihr Sozialarbeiter/ihre Sozialarbeiterin begleitet das Betreuungsverhältnis von Anfang an und hält regelmäßig Kontakt. Die Unterstützungsperson kann sich in allen Angelegenheiten, die das Betreuungsverhältnis betreffen, an die Kinder- und Jugendhilfe wenden.

Mit dem kostenlosen Beratungsscheck bietet ein Berater-Pool unkomplizierte und zeitnahe Hilfe von außen an, um aus einer belastenden (persönlichen) Situation wieder herauszufinden oder neue Perspektiven zu gewinnen.  

Beratungsscheck

Platz da!?
Der Pflegeeltern-Podcast

Hast du Platz für ein Pflegekind? Die Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich sucht stets nach Menschen, die Kindern ein zweites Zuhause geben. Im Pflegefamilien-Podcast der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich bekommen Pflegeeltern, Pflegekinder und Personen, die sie unterstützen, den Raum, ihre Erfahrungen zu teilen. Dazu laden Eva und David Gäste ein, die uns erzählen, was eine Pflegeelternschaft ausmacht. Damit mehr Kinder in Zukunft Platz in einer Pflegefamilie finden.

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 / 603 61

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

Telefon:
+43 7942 / 702 / 623 41

E-Mail:
kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

Telefon:
+43 7612 / 792 / 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 / 653 41

E-Mail:
bh-ki.post@ooe.gv.at

Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

Telefon:
+43 732 / 694 14 / 664 74

E-Mail:
bh-ll.post@ooe.gv.at

Perg

Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

Telefon:
+43 7262 / 551 / 674 29

E-Mail:
bh-pe.post@ooe.gv.at

Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

Telefon:
+43 7752 / 912 / 683 61

E-Mail:
bh-ri.post@ooe.gv.at

Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

Telefon:
+43 7289 / 8851 / 694 20

E-Mail:
bh-ro.post@ooe.gv.at

Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

Telefon:
+43 7712 / 3105 / 705 11

E-Mail:
bh-sd.post@ooe.gv.at

Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 523 61 / 713 45

E-Mail:
bh-se.post@ooe.gv.at

Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

Telefon:
+43 732 / 731 301 / 724 81

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bh-uu.post@ooe.gv.at

Vöcklabruck

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

Telefon:
+43 7672 / 702 / 734 21

E-Mail:
bh-vb.post@ooe.gv.at

Wels-Land

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 618 / 744 49

E-Mail:
bh-wl.post@ooe.gv.at