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Pflegefamilien aus dem sozialen Umfeld

Illustration einer großen Familie, die rund um ihr Kind steht. Mama, Papa, Schwester und Opa halten das Kind an ihren Händen und bilden einen Kreis.

Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Die Kinder- und Jugendhilfe im Wohnbezirk des Kindes ist zuständig.

Kontakt:

Telefon:

Formular:

Mitteilung

Was passiert bei einer Mitteilung?

mehr dazu
Verwandtschaftspflege

Wenn sich herausstellt, dass ein Kind eine familiäre Betreuung braucht, wird die Kinder- und Jugendhilfe zunächst im Umfeld des Kindes nachfragen, ob es Verwandte, Nachbarn, Freunde oder andere Menschen gibt, die das Kind kennen, liebgewonnen haben und an seinem Leben Anteil nehmen. So kann es sein, dass man ungeplant zur Pflegefamilie wird.

Schritte zum

Pflegekind aus dem Umfeld

Kontaktaufnahme

durch eine:n Sozialarbeiter:in der KJH

Eignungsprüfung

persönlich, sozial, gesundheitlich, wirtschaftlich

Fachliche Vorbereitung

durch die Fachakademie von plan B

Vermittlung

durch eine:n Sozialarbeite:rin der KJH

Ein Opa kümmert sich um ein kleines Baby und malt mit ihm am Tisch.
Verwandtschaftspflege

Was man dazu wissen muss

Voraussetzungen

Für das Zustandekommen des Pflegeverhältnisses gibt es verschiedene persönliche, soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Voraussetzungen, die im Vorfeld von der Kinder- und Jugendhilfe geprüft werden.

Diese und andere Fragen werden gemeinsam mit der Kinder- und Jugendhilfe besprochen:

  • Sind alle einverstanden?
  • Ist genug Platz zum Schlafen und Spielen da?
  • Wie kann der Alltag mit Kindergarten, Schule usw. gestaltet werden? Was tun bei Krisen?
  • Wenn die Betreuung längerfristig geplant ist: Welche finanziellen Vereinbarungen sind zu treffen? 

Fachliche Vorbereitung

Besonders  wenn Betreuungen über einen längeren Zeitraum vorgesehen sind ist auch der Besuch eines Seminars  bei plan B für Pflegeeltern sinnvoll. Dort setzen Sie sich mit den wichtigsten Themen auseinander, die angehende Pflegeeltern beschäftigen und die hilfreich sein können, wenn ein Pflegekind bei Ihnen lebt.

Unterstützung

Damit die Betreuung in einer Pflegefamilie gut gelingen kann, stellt die Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

Ihr:e Sozialarbeiter:in begleitet das Pflegeverhältnis von Anfang an und hält regelmäßig Kontakt. Sie besucht das Pflegekind in seinem neuen Zuhause und bespricht gemeinsam mit der Pflegefamilie die Entwicklungen im Alltag. Die Pflegefamilie kann sich in allen Angelegenheiten, die das Familienleben betreffen, an die Kinder- und Jugendhilfe wenden.

Mit dem kostenlosen Beratungsscheck bietet ein Berater-Pool Hilfe von außen an, um aus einer belastenden persönlichen Situation wieder herauszufinden oder neue Perspektiven zu gewinnen (wobei das aktuelle Problem gar nichts mit dem Pflegeverhältnis zu tun haben muss).  Die Details dazu finden Sie hier:

Beratungsscheck

plan B bietet außerdem eine Reihe von Angeboten wie Weiterbildung, Supervision, Pflegeelterngruppen, Besuchsbegleitung, Urlaubsangebote für Pflegekinder, Beratung durch Psychologinnen und Psychologen.

Als Unterstützung für Familien mit hochbelasteten Pflegekindern bietet plan B außerdem zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten (Familienbegleitung plus).

Rechtliches

Pflegeeltern üben auf Grundlage einer Vereinbarung im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe die Pflege und Erziehung des Kindes aus. Es handelt sich um ein Pflegeverhältnis im Rahmen einer vollen Erziehung. Das heißt, die Erziehungsverantwortung liegt vorwiegend bei den Pflegeeltern, das Kind lebt bei ihnen und sie kümmern sich um alle relevanten Bereiche des Alltags.

Dabei ist auch die Ausübung der gesetzlichen Vertretung für bestimmte Bereiche (z.B. Kindergarten- und Schulanmeldung, Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung, ...) umfasst.

Eine gesetzliche Erbfolge zwischen Pflegekind und Pflegeeltern entsteht nicht. Wollen Pflegeeltern ihren Pflegekindern etwas vererben, müssen sie dies in einer letztwilligen Verfügung (z.B. Testament) festhalten.

Finanzielles

Pflegeeltern haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für den Lebensunterhalt des Pflegekindes (Pflegekindergeld). Das Pflegekindergeld wird monatlich ausbezahlt, vier Mal im Jahr erfolgt außerdem eine Sonderzahlung in Höhe von 50 %. Zusätzlich wird in den Monaten März und September eine Bekleidungsbeihilfe ausbezahlt. Die Höhe der Beträge wird jährlich angepasst. Die aktuelle Höhe steht hier in der Oö. KJHG-Richtsatzverordnung.

In jedem Kinderleben fallen auch Ausgaben an, die davon nicht gedeckt sind. Bestimmte Aufwendungen werden in Oberösterreich daher einheitlich für jedes Pflegekind bezuschusst. Die Details dazu finden Sie unten in der Richtlinie regelmäßig anfallende Geldleistungen zum Download.

In Einzelfällen kann für besondere Ausgaben Sonderbedarf gewährt werden. Berücksichtigt werden dabei die Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität sowie gerechtfertigte Gründe. Sonderbedarf wird hauptsächlich im Gesundheitsbereich (z.B. Therapien) und für die Persönlichkeitsentwicklung (insbesondere Ausbildung, Talentförderung und Erziehung) gewährt. Klären Sie daher im Vorhinein mit Ihrer Sozialarbeiterin/Ihrem Sozialarbeiter, ob im jeweiligen Einzelfall der Sonderbedarf für Ihr Pflegekind gewährt werden kann.

Für den Bezug von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und anderen Beihilfen und Unterstützungen (z.B. Wohnbeihilfe, Freifahrten, Schulbeihilfen…) gelten in der Regel dieselben Voraussetzungen wie bei leiblichen Kindern.

Anstellung und Versicherung

Zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung bietet die Kinder- und Jugendhilfe den Pflegeeltern auf Wunsch ein Anstellungsverhältnis für einen Elternteil. plan B – Pflegeeltern

Für Pflegemütter/-väter, die sich nicht anstellen lassen wollen, besteht die Möglichkeit, die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung vom Land OÖ ersetzt zu bekommen.

Pflegekinder können bei der Krankenversicherung der Pflegeeltern mitversichert werden, sofern sie nicht selbst (z.B. durch den Bezug einer Waisenpension oder einer Lehrlings­entschädigung) oder bei den Eltern mitversichert sind.

Private Pflegeverhältnisse

Grundsätzlich können leibliche Eltern auch privat vereinbaren, dass sich eine dritte Person als Pflegemutter/-vater um das Kind kümmert. Ist das Kind jünger als 14 Jahre, so ist dazu eine Pflegebewilligung der Bezirkshauptmannschaft/des Magistrats nötig. Darüber hinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe bei privaten Pflegeverhältnissen in der Regel nicht beteiligt.

In bestimmten Fällen üben Pflegeeltern nicht nur die Pflege und Erziehung aus, sondern bekommen die gesamte Obsorge, zumindest aber die Pflege und Erziehung zur Gänze, vom Gericht übertragen.

Hier gelten spezielle Regelungen in Bezug auf Finanzielles, Betreuung, Begleitung, Anstellung und begleitende Angebote:

  • An Stelle des Pflegekindergeldes und Bekleidungsbeihilfe wird ein Betreuungsbeitrag gewährt, der 75% des Pflegekindergeldes / der Bekleidungsbeihilfe entspricht.
  • Es findet keine Begleitung durch die Kinder- und Jugendhilfe statt.
  • Es ist keine Anstellung möglich.

Platz da!?
Der Pflegeeltern-Podcast

Hast du Platz für ein Pflegekind? Die Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich sucht stets nach Menschen, die Kindern ein zweites Zuhause geben. Im Pflegefamilien-Podcast der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich bekommen Pflegeeltern, Pflegekinder und Personen, die sie unterstützen, den Raum, ihre Erfahrungen zu teilen. Dazu laden Eva und David Gäste ein, die uns erzählen, was eine Pflegeelternschaft ausmacht. Damit mehr Kinder in Zukunft Platz in einer Pflegefamilie finden.

Kontakt

Hier finden Sie uns in den Bezirken

Linz

Magistrat Linz
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz

Telefon:
+43 732 / 7070 / 28 01

E-Mail:
sjf@mag.linz.at

Wels

Stadt Wels
Traungasse 6
4600 Wels

Telefon:
+43 7242 / 235 / 77 10

E-Mail:
kjh@wels.gv.at

Steyr

Magistrat Steyr
Pyrachstraße 7
4400 Steyr

Telefon:
+43 7252 / 575 / 443

E-Mail:
kjh@steyr.gv.at

Braunau

Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1
5280 Braunau am Inn

Telefon:
+43 7722 / 803 / 603 61

E-Mail:
bh-br.post@ooe.gv.at

Freistadt

Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt

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kjh.bh-fr.post@ooe.gv.at

Gmunden

Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10
4810 Gmunden

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+43 7612 / 792 / 635 51

E-Mail:
bh-gm.post@ooe.gv.at

Grieskirchen und Eferding

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 17
4710 Grieskirchen

Telefon:
+43 7248 / 603 / 645 21

E-Mail:
bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Kirchdorf

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3
4560 Kirchdorf an der Krems

Telefon:
+43 7582 / 685 / 653 41

E-Mail:
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Linz-Land

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntner Straße 16
4020 Linz

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+43 732 / 694 14 / 664 74

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Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnberger Straße 11
4320 Perg

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+43 7262 / 551 / 674 29

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Ried

Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1
4910 Ried im Innkreis

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+43 7752 / 912 / 683 61

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Rohrbach

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1
4150 Rohrbach

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+43 7289 / 8851 / 694 20

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Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
4780 Schärding

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+43 7712 / 3105 / 705 11

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Steyr-Land

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10
4400 Steyr

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+43 7252 / 523 61 / 713 45

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Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26
4040 Linz

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Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1 - 3
4840 Vöcklabruck

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Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Herrengasse 8
4600 Wels

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+43 7242 / 618 / 744 49

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bh-wl.post@ooe.gv.at